Bundesgerichtshof lehnt Markenschutz für "Fußball WM 2006" ab
(Bonn) - Der Weltfußballverband FIFA hat am 27.04.2006 den Rechtstreit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um die Marke "Fußball WM 2006" gegen Ferrero, Frankfurt, verloren. Der BGH lehnte den Markenschutz für die Marke «Fußball WM 2006» komplett ab, den der Verband für mehr als 860 Waren und Dienstleistungen hat eintragen lassen. Die Werbung mit dem Begriff "Fußball WM 2006" ist nach dieser Entscheidung zulässig und möglich. Bei "Fußball WM 2006" handelt es sich laut BGH um eine beschreibende Angabe für das Ereignis selbst. Etwas anderes könne für die Beschreibung "FIFA Fußball WM 2006" gelten, über die nicht entschieden wurde. Hinsichtlich des Begriffes "WM 2006" ist die Entscheidung noch offen. Der BGH hat das Verfahren an das Bundespatentgericht in München zurückverwiesen. Weitere Informationen unter www.bundesgerichtshof.de (Aktenzeichen: I ZB 96/05 und I ZB 97/05)
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)
Dr. Torben Erbrath, Pressesprecher
Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn
Telefon: (0228) 260070, Telefax: (0228) 2600789
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- BDSI und NGG gehen in zweite Verhandlungsrunde für die Süßwarenindustrie in Hamburg/Schleswig Holstein
- BDSI und NGG gehen in zweite Verhandlungsrunde für die Süßwarenindustrie in NRW
- Geplantes Aussetzen der Aktiven Veredelung im Zollrecht schadet internationaler Wettbewerbsfähigkeit der Süßwarenindustrie
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



