Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Bundeshaushalt 2026 - Trotz Verbesserung: Förderlücke bei Fernwärme bleibt

(Berlin) - Die Bundesregierung plant, im Bundeshaushalt 2026 rund 1,4 Milliarden Euro für den Ausbau effizienter Wärmenetze bereitzustellen (über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)). Das sind ca. 400 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Auch für die kommenden Jahre sind zusätzliche Mittel vorgesehen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aus Sicht der Stadtwerke reicht dieser Anstieg jedoch noch nicht aus, um die kommunale Wärmeplanung in den kommenden Jahren wirksam umzusetzen. Kritisch bewertet der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die geplante Verlagerung der BEW-Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ins Sondervermögen und warnt vor einer Strompreisentlastung per Zufallsprinzip.

Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer: „Wir sehen, dass die Bundesregierung trotz knapper Kassen zusätzliche Mittel für die Fernwärme bereitstellt und auch eine Finanzierung bis weit in die 30er Jahre hinein in Aussicht stellt. Das ist ein wichtiges Signal, das wir ausdrücklich begrüßen. Aber: Für eine verlässliche Finanzierung der Wärmewende reicht das noch nicht. Um die Fernwärme wie politisch gewünscht schnell und klimafreundlich aus- und umzubauen, braucht es deutlich mehr Geld: mindestens 3,5 Milliarden Euro jährlich. Denn viele Kommunen haben ihre Wärmepläne fast fertig – und die Fernwärme spielt darin eine zentrale Rolle. Sobald die Projekte aus der kommunalen Wärmeplanung starten, muss dafür zwingend ausreichend Geld im Haushalt bereitstehen. Was soll sonst eine Planung, wenn das Geld für die Realisierung der Pläne fehlt? So würde die kommunale Wärmeplanung ihre Akzeptanz verlieren. Jetzt ist der Bundestag gefragt, im weiteren Haushaltsverfahren mit Blick auf den zunehmenden Finanzbedarf nachzusteuern.“

Dass die BEW-Mittel allerdings aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ins Sondervermögen verlagert werden sollen, bewertet der VKU kritisch. „Diese Maßnahme wirkt wie ein haushaltspolitischer Verschiebebahnhof, um Luft im KTF für Strompreissubventionen zu schaffen“, so Liebing. „Das wirft erneut Zweifel an der Zusätzlichkeit der Milliarden für Infrastrukturinvestitionen auf.“

Der VKU-Hauptgeschäftsführer sieht zudem noch offene Fragen zur geplanten Strompreissenkung zum 1. Januar 2026. Zwar seien im Haushaltsentwurf 6,5 Milliarden Euro für die Übertragungsnetzkosten vorgesehen, doch im Vorbericht des Finanzministers werde von Entlastungen bei Netzentgelten und Umlagen gesprochen. „Das ist ein großer Unterschied“, betont Liebing. „Wenn der Bund nur die Übertragungsnetzentgelte mitfinanziert, kommt die Entlastung je nach Region sehr unterschiedlich an.“ Eine flächendeckende Wirkung sei so kaum zu erreichen. Liebing erinnert die Bundesregierung an ihre Zusagen aus dem Koalitionsvertrag: „Wenn die Regierung ihre Versprechen einlösen will, reicht die Mitfinanzierung der Übertragungsnetzentgelte allein nicht aus. Dann müssen auch bundesweit einheitliche Umlagen angefasst werden.“ Er fordert daher rasche Klarheit – auch im Sinne der Unternehmen, die ausreichend Vorbereitungszeit für die Umsetzung benötigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle, Alexander Hauk, Pressesprecher(in), Invalidenstr. 91, 10115 Berlin, Telefon: 030 58580-0

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