Bundesjagdgesetz muss mehr bewirken!
(Berlin) - Gestern hat der Bundestag in erster Lesung ĂŒber den Gesetzentwurf zur Novelle des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) beraten. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) hat sich in den regierungsseitig vorgeschalteten Abstimmungsprozess aktiv eingebracht. "Der DFWR fordert das Gesetzt so zu Ă€ndern, dass die vielerorts ĂŒberhöhten WildbestĂ€nde leichter an die örtlichen waldbaulichen Erfordernisse einreguliert werden können, um die Voraussetzung fĂŒr die Entwicklung von klimastabileren MischwĂ€ldern zu verbessern", betont DFWR-PrĂ€sident Georg Schirmbeck.
Die Folgen des Klimawandels mit auĂergewöhnlichen DĂŒrre- und Hitzeperioden seit 2018, setzen dem Wald stark zu und unterstreichen deutlich sichtbar den bestehenden Handlungsbedarf. Bundesweit sind 285.000 Hektar KahlflĂ€che wieder zu bewalden. Parallel bedĂŒrfen mehrere Millionen Hektar vorhandener WĂ€lder eines fokussierten Waldumbaus in resiliente MischwĂ€lder. Waldbesitzende stehen gegenwĂ€rtig vor einer groĂen Herausforderung. Der Bund stellt fĂŒr den Erhalt und Wiederaufbau der WĂ€lder 1,5 Mrd. Euro an Finanzhilfen zur VerfĂŒgung. Schirmbeck betont, "dass es jetzt darauf ankommt, mit einem novellierten Bundesjagdgesetz den richtigen Rahmen fĂŒr die notwendige Wald- und damit Lebensraumentwicklung zu schaffen."
Schirmbeck: "Der heute leider vielfach vorhandene hohe Verbissdruck auf die nachwachsende Waldgeneration muss deutlich vermindert werden, wenn Waldumbau und Wiederbewaldung naturnah und ohne groĂflĂ€chige SchutzmaĂnahmen gelingen soll".
Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung wird aus Sicht des DFWR den AnsprĂŒchen einer zukunftsfĂ€higen Wald-Wild-Entwicklung nicht gerecht. Es sollte beispielsweise möglich sein, dass eine gemischte VerjĂŒngung des Waldes im Wesentlichen ohne SchutzmaĂnahmen auskommt. Der Gesetzentwurf muss um diese wichtige Spezifikation ergĂ€nzt werden. Arten- und strukturreiche MischbestĂ€nde rechtfertigen die Annahme einer langfristig gröĂeren Resilienz gegenĂŒber kĂŒnftigen biotischen und abiotischen Gefahren. Um derartige MischbestĂ€nde lĂ€ngerfristig entwickeln zu können, bedarf es bereits zum Zeitpunkt der WaldbegrĂŒndung einer gemischten VerjĂŒngung des Waldes. In diesem Kontext sind auch die rechtlichen Regelungen zur Anbringung von Schutzvorrichtungen unbedingt zu berĂŒcksichtigen. Die Pflichten der Waldbesitzenden zur Herstellung von Schutzvorrichtungen mĂŒssen dazu neu definiert werden.
Mit der vollstĂ€ndigen Aufhebung der behördlichen AbschussplĂ€ne fĂŒr Rehwild könnten die Jagdbehörden deutlich entlastet werden. Beispiele aus verschiedenen BundeslĂ€ndern zeigen, dass der bisherige umfangreiche Verwaltungsaufwand fĂŒr behördliche AbschussplĂ€ne entbehrlich ist. Stattdessen kann der Abschuss ĂŒber Regelungen erfolgen, die VerpĂ€chter und PĂ€chter auf vertraglicher Basis treffen. Dazu bedarf es aber dringend notwendiger fachlicher Beratung und UnterstĂŒtzung durch die Jagdbehörden. Diese könnten beispielsweise Jagdgenossenschaften als VerpĂ€chter durch zweckmĂ€Ăige Informations- und Schulungsangebote begleiten.
Der DFWR hĂ€lt regelmĂ€Ăig durchgefĂŒhrte flĂ€chendeckende Vegetationsgutachten fĂŒr zwingend erforderlich. Nur sie liefern objektiv verlĂ€ssliche Hinweise, ob der Wildeinfluss das Nachwachsen des Waldes gefĂ€hrdet oder gar in Frage stellt. Sie sind eine solide Basis fĂŒr die Festlegung der Abschusshöhe, die sich konsequent am Zustand und der Entwicklung des Waldes orientiert. In diesem Zusammenhang bedarf es aus Sicht des DFWR weder ergĂ€nzende Lebensraumanalysen noch einer zusĂ€tzlichen gesetzlichen Regelung zur DurchfĂŒhrung. DarĂŒber hinaus macht es wenig Sinn, eine spezifische Lebensraumanalyse allein nur auf eine einzelne Schalenwildart, wie das Rehwild, das zudem in keiner Weise gefĂ€hrdet ist, auszurichten.
Das Wild ist und bleibt ein integraler Bestandteil der Lebensgemeinschaft Wald. Anzahl und Wilddichte dĂŒrfen den Wald in seinem Bestand aber nicht gefĂ€hrden.
DFWR-PrĂ€sident Schirmbeck fordert, "mit den jetzt anstehenden Beratungen zur Novellierung des BJagdG im Deutschen Bundestag die richtigen Weichen fĂŒr die Zukunft zu stellen! Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, jetzt die notwendige Vorsorge zu treffen."
Der DFWR wird den Prozess weiter begleiten und sich in die Diskussion einbringen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V.
Sebastian Schreiber, Pressestelle
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 31904-560, Fax: (030) 31904-564
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