Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Bundeskabinett beschließt Tabakwerbeverbot / Tabakwaren-Facheinzelhandel aller Unternehmensgrößenklassen fordert unternehmerische Planungssicherheit ein

(Berlin) - Mit dem heutigen (19. Mai) Kabinettsbeschluss setzt die Bundesregierung die entsprechende EU-Richtlinie als weitgehendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse um. Danach darf zukünftig in Zeitschriften, Zeitungen und auch im Internet nicht mehr für Zigaretten oder andere Tabakerzeugnisse geworben werden. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der ihm angeschlossene Fachverband Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) begrüßen die im Gesetzesentwurf umgesetzte Forderung der Handelsverbände, so genannte Tabakgenuss-Magazine - also Zeitschriften, die sich speziell an Raucher wenden – von der Richtlinie auszunehmen. Stark kritisiert wird vom Handel aber nach wie vor die fast 1:1-Umsetzung des Brüsseler Papiers. Dies hat demnach fatale wirtschaftliche Folgen für den tabakführenden Facheinzelhandel.

HDE- HGf. H. Wenzel: „Die Bundesrepublik Deutschland hat unserer Auffassung nach zu Recht Klage gegen die Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht, da die EU mit diesem Eingriff in das nationale Werberecht ihre Regelungskompetenzen überschreitet. Es wäre sinnvoller gewesen, die Umsetzung in deutsches Recht solange auszusetzen, bis eine Entscheidung beim EuGH gefallen ist. Denn wenn der EuGH die Richtlinie verwirft, ist auch das deutsche Gesetz hinfällig.“ Doch mit dem Urteil des EuGH in Luxemburg wird nicht vor 2006 gerechnet. W. Fischel, Gf.

BTWE: „Jetzt sind die Politiker gefordert, den Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren handwerklich nachzubessern. Die Tabak- und Werbewirtschaft hat bereits frühzeitig eine Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe wie Werbung, Presse, grenzüberschreitende Medien oder andere gedruckte Veröffentlichungen kritisiert.“ So fordert der BTWE in Bezug auf das Werbeverbot eine klare Differenzierung zwischen direkter und indirekter kommerzieller Kommunikation. Das heißt, Publikationen, die sich nicht an die breite Öffentlichkeit wenden, wie z.B. Kundenprospekte und Kataloge (Individualkommunikation), sollten vom Gesetz ausgenommen werden. Bei einem Verkauf über das Internet müssen die Voraussetzungen für eine Alterskontrolle definiert werden, damit der Handel Planungssicherheit für den kontrollierten Verkauf und die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes erhält.

Von den Auswirkungen sind im Handel direkt und indirekt alle Unternehmensgrößenklassen betroffen. Insbesondere die über 20.000 Kleinverkaufsstellen wie Kioske, aber auch der Tabakwaren-Facheinzelhandel mit 7.000 Unternehmen, die 14.000 Tankstellen sowie reine Internetanbieter bzw. Versender.

Fischel: „Mit der Tabakwerberichtlinie in der jetzigen Fassung wird die Werbung für legale Produkte indirekt verboten und der Schwarzmarkt gefördert. Dabei fühlt sich gerade der Tabakwaren-Facheinzelhandel der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verpflichtet, setzt sich für den kontrollierten Verkauf von Tabakwaren an erwachsene Genussraucher ein und distanziert sich von illegalen Tabakwaren- Anbietern.“

Jetzt setzen die Handelsverbände auf die Einsicht des Bundesrates für den Königsweg einer gesundheitspolitisch unbedenklichen, aber dennoch marktverträglichen Lösung, damit der Tabakwaren-Facheinzelhandel Planungssicherheit für die Umsetzung des Gesetzes erhält.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/726250-65, Telefax: 030/726250-69

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