Bundeskabinett beschließt Verbot von Lachgas und erste Maßnahmen gegen Einweg-E-Zigaretten
(Berlin) – Das Bundeskabinett hat sich heute mit einem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken befasst, der Kindern und Jugendlichen den Erwerb und Besitz der Partydroge Lachgas verbieten soll und den Kauf über den Onlinehandel untersagt. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. begrüßt diesen Schritt. Lachgas ist nicht nur schädlich für Kinder und Jugendliche, sondern falsch entsorgt auch ein großes Problem für die Umwelt und schadet der Entsorgungsinfrastruktur.
BDE-Präsidentin Anja Siegesmund begrüßt den Vorschlag aus dem Gesundheitsministerium, drängt aber gleichzeitig auf weiterreichende Maßnahmen zur Entlastung der Entsorgungsbranche: „Es ist gut, dass Kindern und Jugendlichen der Zugang zu Lachgas in Zukunft verboten werden soll und Verkaufswege generell eingeschränkt werden. Die Bundesregierung sollte sich auch für ein europäisches Verbot stark machen. Nur so wird die illegale Einfuhr von vornherein unterbunden. Neben den erheblichen gesundheitlichen Schäden stellen Lachgaskartuschen ein Problem für die Entsorgungswirtschaft dar. Lachgaskartuschen werden aufgrund der hohen Explosionsgefahr immer öfter zum Risiko für Müllwerker und führen immer wieder zu schweren Schäden an Abfallbehandlungsanlagen.“
Aus diesen Gründen reicht ein Verbot aus Sicht des BDE allein nicht aus. Siegesmund weiter: „Der Konsum durch junge Erwachsene führt dazu, dass immer mehr Lachgaskartuschen achtlos in der Natur landen, oder unsachgemäß über den Hausmüll, in Straßenpapierkörben oder in nicht vollständig entleerter Form in der Wertstofftonne entsorgt werden. Diese falsche Entsorgung erhöht die Explosionsgefahr in Abfallsammelfahrzeugen, Sortier- und Behandlungsanlagen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft sowie in thermischen Abfallbehandlungsanlagen. Daher spricht sich der BDE für ein hohes Pfand auf Druckgasflaschen ab 200 ml aus. Damit wird dem Verbraucher ein echter Anreiz gegeben, diese Gasflaschen und -kartuschen beim Händler zurückgeben und zu einer fachgerechten Entsorgung beizutragen. Auch die Vorgabe von Entleerungs- und Überdruckventilen an den Flaschen wäre eine mögliche zusätzliche Lösung.“
Anja Siegesmund sieht klare Parallelen zwischen einem Verbot des Rauschmittels Lachgas und einem Verbot von Einweg-E-Zigaretten: „Das Beispiel Lachgas zeigt: Wo ein politischer Wille ist, da ist auch ein Weg. Umso unverständlicher ist es, wenn Einweg-E-Zigaretten mit ebenso gesundheitsschädigenden Wirkungen und erheblichen Entsorgungsproblemen bisher nicht mit einem nationalen Verbot belegt sind. Länder wie Frankreich, Belgien und kürzlich Großbritannien haben Verbote umgesetzt und schützen die junge Generation genauso wie die von Bränden geplagte Entsorgungsbranche. Daran muss sich die Bundesregierung ein Beispiel nehmen.“
Hintergrund
Täglich kommt es deutschlandweit zu gefährlichen Bränden in Entsorgungsanlagen und Sammelstellen – häufig ausgelöst durch falsch entsorgte Lithiumbatterien. Erst kürzlich erneuerte der BDE seine zentralen Forderungen zur geplanten Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), welches auch in der heutigen Kabinettssitzung diskutiert wird: Fonds, Pfand, Verbot. (Zur Pressemitteilung)
Bereits im Oktober 2024 forderten der Bundesverband der BDE, die Interessensgemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine einheitliche bundesweite, bestenfalls europäische Lösung. (Zur Pressemitteilung)
Quelle und Kontaktadresse:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V., Dirk Böttner-Langolf, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Von-der-Heydt-Str. 2, 10785 Berlin, Telefon: 030 5900335-0