Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Bundeskammerversammlung beschließt neue Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen

(Berlin) - Die Bundeskammerversammlung, das höchste Organ der mehr als 86.000 Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland, hat heute (13. April 2010) in Bremen die vollständig überarbeitete "Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen" beschlossen. Die neue Fassung berücksichtigt die Entwicklung in der Rechnungslegung und die heutigen Qualitätsanforderungen. Die Verlautbarung wird im Deutschen Steuerrecht (DStR), dem für Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vorgesehenen Presseorgan, veröffentlicht.

Zum gestrigen (12. April 2010) Auftakt der 81. Bundeskammerversammlung begrüßte die Bremer Finanzsenatorin Karoline Linnert die Delegierten der 21 Steuerberaterkammern. Dabei hob sie hervor, dass die Finanzverwaltungen der Länder ebenso wie die Steuerberater von den immer komplizierteren steuerrechtlichen Vorschriften betroffen seien. Den Empfehlungen an den Steuergesetzgeber, die die BStBK im März herausgegeben hat, sagte die Senatorin ihre Unterstützung zu. Die Empfehlungen zielen auf ein gerechtes, planbares und praktikables Steuerrecht. BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken betonte, dass sich alle Kräfte auf eine Vereinfachung des Steuerrechts konzentrieren müssten. Eine große Steuerreform sei schon aufgrund der Haushaltssituation derzeit nicht machbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Regine Kreitz, Leiterin, Presse und Kommunikation Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799

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