Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle
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Bundeskanzler steht nicht über dem Gesetz

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband fordert Bundeskanzler Friedrich Merz auf, journalistische Recherchen konstruktiv zu begleiten und nicht zu behindern. Anlass ist die vom Tagesspiegel erwirkte Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, nach der der Kanzler nicht länger geheim halten darf, welche Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen Politikerbeleidigungen führen, die gegen ihn gerichtet sind (Az. VG 27 L 254/25).

Als Oppositionsführer hatte Merz nach Medienberichten großen Wert auf die Strafverfolgung von Pöblern im Netz gelegt. Jetzt soll es bis zu 30 Anzeigen im Monat geben. Zu den Inhalten und den Ergebnissen der Strafverfolgung verweigerte das Kanzleramt bislang Informationen. „Wenn Journalistinnen und Journalisten zum Hass im Netz recherchieren, darf ihnen das Kanzleramt nicht Knüppel zwischen die Beine werfen“, sagt DJV- Bundesvorsitzender Mika Beuster. Gerade wegen der zunehmenden Beleidigungen und Diffamierungen in Social Media sei lückenlose journalistische Aufklärung wichtig. „Dabei sollte uns der Kanzler unterstützen und nicht behindern.“

Der aktuelle Fall zeige darüber hinaus ein weiteres Mal, wie notwendig das Presseauskunftsgesetz auf Bundesebene sei, so Beuster: „Dass der Tagesspiegel erst klagen muss, um an Informationen zu gelangen, ist für einen Rechtsstaat ein Armutszeugnis.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle, Hendrik Zörner, Pressesprecher(in), Torstr. 49, 10119 Berlin, Telefon: 030 7262792-0

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