Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Bundeskartellamt beendet nicht das Umsatzsteuerprivileg der Deutschen Post / BdKEP erneuert seine Beschwerde bei der EU-Kommission

(Hamburg) - Das Bundeskartellamt hat die Beschwerde des BdKEP gegen die Deutsche Post wegen fortgesetzten Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung abgelehnt und auf die Europäische Kommission verwiesen. Gegenstand der Beschwerde war die der europäischen Rechtsprechung entgegenstehende Inanspruchnahme einer Umsatzsteuerbefreiung auf alle Postdienstleistungen durch die Deutsche Post.

Das Bundeskartellamt sieht zwar im Umsatzsteuerprivileg der Deutschen Post einen wettbewerbsverzerrenden Effekt zum Nachteil der Wettbewerber, aber keine Möglichkeit aus wettbewerblichen Gründen tätig zu werden, da dass Verhalten der Deutschen Post durch ein gültiges Steuergesetz gedeckt wird.

Der BdKEP hat sich deshalb an die EU-Kommission Wettbewerb sowie die Kommission Steuern und Zölle gewandt und seine Beschwerde von 2005 erneuert. Das bestehende Vertragsverletzungsverfahren sollte jetzt aufgrund des EuGH-Urteil zügig zum Abschluss gebracht werden. Auch während der Vorbereitungen zu einer Bundestagswahl ist die Regierung handlungsfähig. Die gegenwärtige Untätigkeit ist für den Wettbewerb und das politische Klima untragbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Pressestelle Kleine Bahnstr. 8, 22525 Hamburg Telefon: (040) 4303374, Telefax: (040) 4301490

NEWS TEILEN: