Bundeskartellamt geht gegen Verkauf unter Einstandspreis vor
(Bonn) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat das entschlossene Vorgehen des Bundeskartellamtes gegen Einzelhandelsketten begrüßt, die Nahrungsmittel unter Einstandspreis verkaufen. Der DBV hofft, dass damit dem Verfall kaufmännischer Sitten endlich ein Riegel vorgeschoben wird. Dem Vernehmen nach sollen konkrete Hinweise auf ungerechtfertigten systematischen Verkauf von Milchprodukten, Zucker und ähnlichen Erzeugnissen unter Einstandspreis durch die Unternehmen Aldi Nord, Lidl, Plus und Wal-Mart vorliegen. Das Bundeskartellamt forderte die Handelsriesen jetzt auf, bis Ende August ihre Preispolitik näher zu erläutern. Können sie ihre Preisgestaltung nicht ausreichend begründen, kann die Kartellbehörde für jedes einzelne Unternehmen und Produkt einen Einstandspreis feststellen und den Verkauf unterhalb dieser Schwelle untersagen.
Branchenkenner gehen davon aus, dass bereits Anfang September das Bundeskartellamt erstmals einigen Einzelhandelsketten den Verkauf von Grundnahrungsmitteln unterhalb eines bestimmten Preises verbieten könnte. Es obliegt den betreffenden Unternehmen, gegen eine solche Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einzulegen.
Im Bundeskartellamt gingen seit der Geltungsdauer des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb mit einem Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis zahlreiche Hinweise auf Verstöße durch Handelsketten ein. Bei der amtlichen Überprüfung konnten diese bisher jedoch nicht nachgewiesen werden. Deshalb wurde erst vor kurzem zur Beurteilung der Preispolitik der Handelsketten eine klare Definition entwickelt, wann ein Verkauf unter Einstandspreis vorliegt.
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Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
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