Pressemitteilung | k.A.

Bundesknappschaft überlässt Patienten die Sicherstellung für häusliche Krankenpflege

(Hamburg) - Während Politiker, Pflegeverbände und die Öffentlichkeit über die Qualität in der Pflege diskutieren, schreibt die Bundesknappschaft ihre Versicherten an und schlägt vor, dass anstelle eines beauftragten Pflegedienstes Laienpfleger u.a. Injektionen verabreichen und dafür ein Entgeld erhalten sollen.

Der Einfallsreichtum der Bundesknappschaft scheint momentan auch vor der Verletzung von Gesetzen nicht mehr halt zu machen. Diese Krankenkasse wendet sich gegenwärtig an ihre erkrankten Versicherten und "eröffnet die Möglichkeit", dringend benötigte vom Arzt verordnete häusliche Krankenpflege "zukünftig selbst sicher zu stellen und hierfür eine regelmäßige Geldleistung von der Bundesknappschaft zu erhalten". Dem Versicherten wird ein scheinbar einmaliges Angebot unterbreitet: anstatt die häusliche Krankenpflege vom beauftragten Pflegedienst durchführen zu lassen, wird bei Selbstdurchführung ein "ordentlicher" Geldbetrag geboten. Namentlich werden die Personen, welche nach dem Pflegeversicherungsgesetz im Haushalt oder beim Waschen behilflich sind, aufgeführt und angeregt, diesen die sogenannte "einfache Behandlungspflege" zu übertragen. Aus der Sicht der Bundesknappschaft gehört hierzu z.B. die Verabreichung von Medikamenten sowie ebenfalls die täglich notwendige Spritze. Hierfür bietet die Knappschaft eine Vergütung von 5,00 DM je Tageseinsatz an.

"Die Annahme dieses Angebotes wäre für den Patienten in zweierlei Hinsicht von Vorteil", so die Bundesknappschaft. "Zum einen gibt es eine zusätzliche Geldleistung und zum anderen würde sich der Kranke für eine besonders wirtschaftliche Versorgungsform entscheiden", heißt es weiter.

Dagegen stellt Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa, fest: "Skandalös wie hier insbesondere alten, pflegebedürftigen Menschen suggeriert wird, es gäbe eine Geldleistung häusliche Krankenpflege".

Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber in der Krankenversicherung das Sachleistungsprinzip verankert, eine Geldleistung wie in der Pflegeversicherung ist nicht vorgesehen. Durch die Schreiben der Knappschaft entsteht der Eindruck, als handelte es sich um ein einmaliges und legales Angebot.

"Nicht nur im Interesse einer qualifizierten und qualitativen Versorgung der Patienten sind die Kassen verpflichtet, auf Pflegedienste zurückzugreifen. Der Paragraph 132 a Abs. 2 SGB V verpflichtet auch die Bundesknappschaft, entweder selbst Personal anzustellen oder Verträge mit Pflegediensten zu schließen", so Bernd Tews weiter. Nur in Ausnahmefällen, wenn z.B. kein Vertragspflegedienst der Kasse vorhanden ist, darf die Kasse die Kosten dem kranken Patienten erstatten, wenn dieser sich eine Pflegefachkraft selbst beschafft hat.

Ohne Rücksicht auf die notwendige Qualität der Leistungserbringung werden Daten aus der Pflegeversicherung über Laienpfleger missbraucht, um Dumpingangebote in der Krankenversicherung zu unterbreiten. Der Versicherte der Knappschaft wird dabei nicht mit einem Wort darauf hingewiesen, dass, wenn er Laienkräfte gegen Bezahlung in seinem Haushalt Leistungen erbringen lässt, diese Arbeitnehmer werden und er selbst zum Arbeitgeber wird.

Die Folge wäre, dass die Laienpflegekräfte vom Kranken sozialversichert werden müssten. Neben Steuern werden Beiträge für die Kranken, Unfall- und Rentenversicherung und ggf. Arbeitslosenversicherung fällig. "Dass dem Kranken nicht bewusst ist, dass es keine Geldleistung häusliche Krankenpflege gibt und darüber hinaus eine Beschäftigung von Laienpflegern gegen Entgeld ohne Sozialversicherung Schwarzarbeit ist, ist noch nachvollziehbar. Dass aber eine Krankenkasse, die vom Solidarsystem lebt, hier die Nähe zur Schwarzarbeit nicht erkennt, bleibt unverständlich", so Bernd Tews. Der bpa hat die Bundesknappschaft aufgefordert, dieses Vorgehen unverzüglich einzustellen und die Versicherungsaufsicht eingeschaltet.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V. (bpa), Bundesreferat ambulante Dienste Bernd Tews Wendenstr. 377, 20537 Hamburg Telefon: 040/25178153 Telefax: 040/25178406

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