Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
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Bundesländer dürfen Reform der Verpackungsverordnung nicht ausbremsen / Miller: Weitere Hürde auf dem Weg in die Recyclinggesellschaft genommen

(Berlin) - Nach der Zustimmung des Bundestags zur Reform der Verpackungsverordnung hat der NABU die Bundesländer aufgefordert, der Verordnung nun auch im Bundesrat rasch zuzustimmen. „Jetzt haben es die Bundesländer in der Hand, den Weg zu einer gerechter finanzierten Entsorgungslösung noch in diesem Jahr frei zu machen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Es gehe auch darum, eine klares Signal für die Wertstofftrennung zu setzen und die Verbraucher nicht weiter zu verunsichern.

Die Rücknahme von Verpackungen am Ort der Übergabe - die so genannte Selbstentsorgung - ist nach der neuen Verpackungsverordnung nur noch für Verpackungen, die im gewerblichen Bereich anfallen, vorgesehen. Trittbrettfahrende Verpackungshersteller und -vertreiber, die auf das gesetzliche Schlupfloch der Selbstentsorgung bei Produkten für die Haushalte setzen und keine Lizenzgebühren zahlen, müssen sich mit in Kraft treten der Novelle wieder an der Entsorgung finanziell beteiligen. Hersteller und Vertreiber müssen künftig erstmals sogenannte Vollständigkeitserklärungen zu den in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen abgeben, so dass mehr Transparenz bei der Erfüllung von Verwertungsquoten hergestellt wird.

Angesichts steigender Rohstoffknappheit und der klimaschutzpolitischen Herausforderungen weist die Novelle aus NABU-Sicht den Weg zu einer effizienteren Kreislaufwirtschaft. „Die Bundesländer sind gut beraten, dem Beschluss des Parlaments zu folgen. Mit der neuen Verpackungsverordnung wird eine weitere wichtige Hürde auf dem Weg in die Recyclinggesellschaft genommen. Darüber hinaus wird der Verwaltungsaufwand in den für den Vollzug der Verpackungsverordnung zuständigen Landesbehörden deutlich verringert“, so Miller.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) Pressestelle Herbert-Rabius-Str. 26, 53225 Bonn Telefon: (0228) 4036-0, Telefax: (0228) 4036-200

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