Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW)
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Bundesländer immer kritischer gegenüber der Wiederherstellungsverordnung

(Berlin) - Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) stößt in der deutschen Forstwirtschaft ebenso wie in den Bundesländern auf tiefgreifende Vorbehalte. Bei der Sitzung des Bundesrats am kommenden Freitag steht ein von Bayern eingebrachter Entschließungsantrag auf der Tagesordnung, in dem ein Außerkraftsetzen bzw. eine unverzügliche grundlegende Überarbeitung der W-VO gefordert wird. Wie der Verband AGDW – Die Waldeigentümer erklärt, nimmt der Antrag essenzielle Kritikpunkte an der Verordnung auf, welche von der Bundesregierung und den EU-Institutionen zu berücksichtigen seien.

Obwohl EU-Verordnungen eigentlich unmittelbar geltendes Recht sind, kann die W-VO ohne eine nationale Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten praktisch nicht wirksam werden. „Die vergangenen Monate haben im Zuge der insbesondere vom Bundesumweltministerium forcierten Umsetzungsbemühungen die strukturellen und inhaltlichen Defizite der W-VO offen zutage treten lassen. Die im Antrag Bayerns geforderte Außerkraftsetzung bzw. grundlegende Überarbeitung der W-VO erscheint daher als einzig gangbarer Weg, um die erheblichen Konstruktionsfehler der Verordnung zu heilen“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.

Ungeeigneter Ansatz

In ihrer bisherigen Fassung fuße die W-VO auf dem Ansatz, idealtypische Waldgesellschaften wiederherstellen zu wollen, die angesichts der dynamischen Veränderungen der Waldökosysteme im Zuge des Klimawandels nicht rückholbar seien, so Bitter. Vor diesem Hintergrund wird im Bundesratsantrag Bayerns gefordert, die Folgen des Klimawandels und der notwendigen Klimaanpassung insbesondere in den Wäldern ausreichend zu berücksichtigen.

Fehlende Finanzierung

Neben der für das Ziel klimastabiler Wälder unzureichenden inhaltlichen Ausrichtung mangelt es der Verordnung an einer gesicherten Finanzierung. Das wird auch im Antrag Bayerns moniert. Bezeichnenderweise fehlt bis heute die seit mehr als einem halben Jahr überfällige Kostenanalyse der EU-Kommission zur W-VO. „Solange keine Klarheit über die finanziellen Lasten durch die W-VO besteht, ist ein Aussetzen der Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten und deren Regionen ohne Alternative“, unterstreicht AGDW-Präsident Bitter.

Mangelnde Akzeptanz

Zahlreiche weitere Bundesländer haben ihre Einwände gegen die W-VO ebenfalls geltend gemacht. Bei der Agrarministerkonferenz im Herbst 2025 hatten elf Länder unter anderem bereits vor kontraproduktiven Folgen für Klimaanpassungsmaßnahmen im Wald, nicht leistbaren Zeitvorgaben und fehlender finanzieller Ausstattung gewarnt. „Die Bundesregierung darf die Länder und die Waldbesitzenden mit den Mängeln der W-VO nicht alleinlassen, sondern muss die Umsetzung aussetzen und in Brüssel auf notwendige Anpassungen pochen“, betont Bitter. Nur so könne man die Vielfalt der Wälder gemeinsam sichern. „Wer Akzeptanz für europäische Politik will, muss sie finanzierbar und fachlich fundiert ausgestalten.“

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW), Alexander Knebel, Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 18A, 10117 Berlin, Telefon: 030 3116676-20

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