Bundesliga: ARD soll im Streit mit Kirch hart bleiben
(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat die ARD im Vorfeld des am 10. August 2001 vom DFB angesetzten "Schlichtungsgespräches" aufgefordert, im Verhandlungspoker mit der Kirch-Gruppe um die Fernsehübertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga hart zu bleiben. "Das Recht auf Kurzberichterstattung von den Spielen der Bundesliga ist nicht verhandelbar," sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.
"Die Verbraucher und Gebührenzahler haben einen Anspruch darauf, über Ereignisse von breitem Interesse von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten umfassend informiert zu werden," so Edda Müller. "Die Frage, ob Fußballberichterstattung künftig im Free-TV oder im Pay-TV stattfindet, darf nicht einem Monopolisten überlassen werden."
Es sei nicht hinnehmbar, dass der Zugang zu Informationen immer weiter kommerzialisiert werde. Die geringe Zahl von Abonnenten bei Kirchs Bezahl-Fernsehen Premiere zeige, dass die Zuschauer nicht bereit sind, diesen Trend mitzumachen. Dies belege auch der Erfolg der Fan-Initiative "Pro 15:30", die sich erfolgreich gegen die fernsehgerechte Streckung der Bundesliga-Spiele auf drei Spieltage gewehrt hatte.
"Notfalls muss die ARD ihren Rechtsanspruch durch den Gang zum Bundesverfassungsgericht durchsetzen," so Müller. "Dabei werden wir an der Seite derer stehen, die gegen Monopolstrukturen eintreten."
Das Recht auf Kurzberichterstattung laut Artikel 5 des Rundfunkstaatsvertrags:
"Das Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung über Veranstaltungen und Ereignisse, die öffentlich zugänglich sind, steht jedem in Europa zugelassenen Fernsehveranstalter zu. Dieses Recht schließt die Befugnis zur kurzzeitigen Direktübertragung, zur Aufzeichnung, zu deren Auswertung zu einem einzigen Beitrag ein."
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