Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Bundesnetzagentur beschreitet Weg für Vectoring-Ausbau im Wettbewerb / Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO e.V.) begrüßt deutliche Verbesserungen am Vectoring-Beschluss der Bundesnetzagentur

(Bonn) - Mit Erleichterung haben die Mitglieder des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO e.V.) die erheblichen Verbesserungen aufgenommen, die die Beschlusskammer in der gestern an die EU-Kommission übersandten Beschlussfassung zur Vectoring-Einführung vorgenommen hat. Die von der Beschlusskammer nunmehr definierten Bedingungen schaffen ein Umfeld, in denen die Telekom wie die Wettbewerber die innovative Vectoring-Technologie weitgehend chancengleich einsetzen können. - Eine richtige Weichenstellung für Glasfaserinvestitionen in Deutschland. Ausweislich der Pressemeldung der Bundesnetzagentur sieht der aktuelle Entscheidungsentwurf mit der Einführung eines zentralen Vectoring-Registers ein transparentes und symmetrisches System für die Koordinierung der Ausbauplanungen der Telekom und ihrer Wettbewerber vor, wie es auch seitens des BREKO gefordert worden war. Zwar soll die Vectoring-Liste durch die Telekom geführt werden, allerdings behält sich der Regulierer erhebliche Kontroll- und Korrekturbefugnisse vor. In der Ursprungsfassung des Vectoring-Beschlusses sollte die Telekom bereits durch das intransparente Einstellen von Planungen in ihren internen Systemen eine Reservierung von Kabelverzweigern (KVz) zu ihren Gunsten auslösen können. Auch der Forderung des BREKO nach einer regulatorischen Absicherung der im Rahmen von Ausschreibungen durch einen Wettbewerber eingegangen Versorgungsverpflichtungen, hat die Beschlusskammer in der überarbeiteten Entscheidung weitgehend entsprochen. In diesem Fall ist eine Kündigung des Zugangs am Kabelverzweiger (KVz) in aller Regel ausgeschlossen.

BREKO-Präsident Ralf Kleint sieht dann auch den überarbeiteten Entwurf des Regulierers insgesamt positiv: "Ich freue mich, dass es im Dialog mit Beschlusskammer gelungen ist, mit dem Vectoring-Register ein transparentes und faires System für die Planung und Koordinierung des Vectoring-Ausbaus zu entwickeln. Offenbar hat der Regulierer unsere sachlich und fundiert vorgetragenen Argumente auch an anderer Stelle ernst genommen. Dies wird dem wettbewerblichen Einsatz dieser innovativen Technologie und dem Breitbandausbau in Deutschland einen wichtigen Impuls geben", so Kleint. Auch für BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers ist der neue Entscheidungsentwurf ein großer Schritt in die richtige Richtung: "Die Beschlusskammer hat an vielen Stellen den von uns vorgetragenen Argumenten Rechnung getragen, den Bestandschutz erweitert und damit mehr Investitionssicherheit geschaffen", so Albers. Allerdings ist die Beschlusskammer nicht allen Argumenten der Wettbewerber gefolgt. So bleibt der Bestandsschutz für die KVz-Erschließung von Wettbewerbern in Gebieten mit einer parallelen Festnetzinfrastruktur (Kabel) weiter eingeschränkt. "Die Beschlusskammer sollte noch einmal prüfen, ob der Stichtag für den Bestandsschutz bezüglich der Wettbewerberinvestitionen in den Kabelgebieten nicht an die Einführung des hochleistungsfähigen Bitstromprodukts anknüpfen sollte, das die Telekom als Ersatz für eine verweigerte Entbündelung anbieten muss - nach eigener Aussage aber erst 2016 anbieten kann. Eine Anpassung des Stichtags würde auch für Zwischenzeit bis 2016 die notwendige Sicherheit bieten, um wettbewerbliche Vectoring-Investitionen zu forcieren", sieht der BREKO-Chef noch Spielraum für weitere Nachbesserungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Pressestelle Reuterstr. 159, 53113 Bonn Telefon: (0228) 24999-70, Fax: (0228) 24999-72

(cl)

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