Bundesnetzagentur senkt Mobilfunk-Terminierungsentgelte ab / VATM: Erster richtiger Schritt auf mittelfristigem Gleitpfad
(Berlin) - Die gestern (8. November 2006) von der Bundesnetzagentur bekanntgegebene Absenkung der Mobilfunk-Terminierungsentgelte fällt zu gering aus und kann nur ein erster richtiger Schritt auf einem mittelfristigen Gleitpfad sein, wertet VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Nach der Entscheidung der zuständigen Beschlusskammer werden ab dem 23. November 2006 T-Mobile 8,78 Cent (bislang 11 Cent) und E-Plus sowie O2 jeweils 9,94 Cent (bisher 12,4 Cent) bewilligt. Aufgrund der gleichen Berechnungsgrundlage ist davon auszugehen, dass auch Vodafone als vorrangigem D-Netz-Betreiber in den kommenden Wochen ein Entgelt in gleicher Höhe wie T-Mobile genehmigt wird.
Die vom Regulierer nun festgelegten Entgelte liegen nur geringfügig unter den Entgelten, die die Mobilfunk-Betreiber im Mai selbst angeboten hatten, erläutert Grützner. Dieser Vorschlag war seinerzeit vom Präsidenten der Bundesnetzagentur als völlig unzureichende Absenkung der Entgelte kritisiert worden. Kurth hatte damals in der Konsequenz eine harte Regulierung angekündigt, wenn es nicht zu deutlicheren Absenkungen käme. Von einer solchen deutlichen Absenkung kann angesichts der gestern veröffentlichten Entgelte allerdings keine Rede sein, so der VATM-Geschäftsführer weiter.
Nicht nachvollziehbar ist für den Verband, dass mit der gestrigen Regulierungsverfügung die Spreizung der Entgelte zwischen D- und E-Netz-Betreibern so gut wie unverändert bleibt. Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben internationale Vergleichsmärkte als Benchmark herangezogen. Es ist schon merkwürdig, dass bei einem erstmaligen internationalen Benchmark zufällig der gleiche Entgelt-Abstand herauskommt wie bisher, merkt Grützner an.
Unberücksichtigt geblieben seien offensichtlich nicht nur verschiedene Gutachten unter anderem auch der Regulierungsbehörde selbst -, die zu dem Ergebnis gekommen seien, dass eine höhere Spreizung der Terminierungsentgelte zwischen D- und E-Netzen angezeigt sei, so der VATM-Geschäftsführer weiter. Sogar die von den Mobilfunk-Betreibern selbst bei der Bundesnetzagentur eingereichten Kostenunterlagen und anträge hätten im Ergebnis zu einer etwa drei Mal so hohen Spreizung führen müssen.
Mit der gestrigen Regulierungsverfügung wird entgegen der Absicht der Bundesnetzagentur die bestehende Schieflage zwischen Mobilfunk und Festnetz nach wie vor nicht beseitigt, so Grützner abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM)
Geschäftsstelle
Wolfgang Heer, Pressesprecher
Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln
Telefon: (0221) 3767723, Telefax: (0221) 3767726
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