Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Bundesnetzagentur veröffentlicht Entwurf für IP Bitstream-Regulierungsverfügung VATM begrüßt Signal für mehr Wettbewerb beim schnellen Internetzugang

(Köln) - Die Bundesnetzagentur hat am 26. April 2006 den Entwurf einer Regulierungsverfügung für den IP Bitstream-Zugang zum Breitbandnetz der Deutschen Telekom (DTAG) veröffentlicht. Danach muss die DTAG den Wettbewerbsunternehmen den Zugang zum Highspeed Internet gewähren sowie ein Standardangebot veröffentlichen. IP Bitstream ist vor allem für Privatkunden von großer Relevanz. Der Regulierer will die von der Deutschen Telekom für den Zugang erhobenen Entgelte ex-ante regulieren.

„Zu begrüßen ist vor allem, dass der Regulierer ausdrücklich von x-DSL spricht und damit auch ein Zugang der Wettbewerbsunternehmen zu VDSL nicht ausgeschlossen wird“, bewertet Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Einen solchen Ausschluss hatte die Deutsche Telekom gefordert. „Die Bundesnetzagentur kommt mit der Regulierungsverfügung nicht nur einer von der EU-Kommission seit Jahren geforderten Umsetzung europäischer Standards nach. Sie fördert mit der Verfügung auch die Angebotsvielfalt in den ländlichen Gebieten.“

Anders als reines DSL-Resale, bei dem die Wettbewerber lediglich Telekom-Produkte unter eigenem Namen weiterverkaufen können, bietet IP Bitstream die Möglichkeit, individuellere Kundenangebote auf einer weiteren Wertschöpfungsstufe zu unterbreiten. So können etwa variable oder von den Telekom-Produkten abweichende Bandbreiten und Qualitäten angeboten werden. Damit ist zum Beispiel eine schnellere Zustellung von Datenpaketen oder deren schnellere Zusammensetzung beim Empfänger möglich.

„Der Regulierer hat zwar mit der Verfügung noch keine endgültige Entscheidung zum IP Bitstream-Zugang zu VDSL getroffen, da die Frage, ob es sich bei VDSL um einen neuen Markt handelt, noch nicht entschieden wurde. Gleichwohl hat die Bundesnetzagentur die Weichen richtig gestellt, um einen diskriminierungsfreien Breitband-Wettbewerb in Deutschland zu ermöglichen.“

Die Höhe der Entgelte, so der VATM-Geschäftsführer weiter, werde im nächsten Regulierungsschritt festzulegen sein. Dabei werde wieder einmal dem Konsistenzgebot größte Bedeutung zukommen, damit die von den Wettbewerbern bereits getätigten Infrastruktur-Investitionen nicht entwertet würden.

Vor der endgültigen Entscheidung der Bundesnetzagentur ist nun ein vierwöchiges Konsultationsverfahren vorgesehen, währenddessen die Wettbewerber und die Deutsche Telekom die Möglichkeit zur Stellungnahme haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. , Gst. (VATM) Pressestelle Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln Telefon: (0221) 3767725, Telefax: (0221) 3767726

(bl)

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