Bundesrat beschließt Achtes Steuerberatungsänderungsgesetz
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. begrüßt den Beschluss des Bundesrates, der am 15.02.2008 das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz (Drucksache 57/08) angenommen hat.
„Die Änderungen tragen der zunehmenden Liberalisierung im Berufsstand Rechnung und bewahren im Interesse des Verbrauchers gleichzeitig die an den steuerberatenden Beruf gestellten hohen Qualitätsansprüche“, äußert Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. in Berlin.
Die Novellierung des Steuerberatungsgesetzes sieht unter anderem die Einführung von sogenannten Syndikus-Steuerberatern vor, die neben ihrer Angestelltentätigkeit in Unternehmen nunmehr auch als selbständiger Steuerberater in eigener Praxis tätig sein können. Außerdem ermöglicht es künftig Kooperationen mit Angehörigen aller Freien Berufe, Bürogemeinschaften mit Lohnsteuerhilfevereinen und die Gründung einer Steuerberatungsgesellschaft in Form der GmbH & Co. KG. Auch eine gewerbliche Betätigung kann neben der Steuerberatertätigkeit erlaubt werden. Die Organisation der Steuerberaterprüfung wird künftig auf die Steuerberaterkammern verlagert, die rechtliche Abnahme der Prüfung soll hingegen den obersten Landesfinanzbehörden überlassen bleiben, so dass es bei der Staatlichkeit und Bundeseinheitlichkeit der Prüfung bleibt.
Aufgenommen in das Steuerberatungsgesetz ist nunmehr auch die schon vorher bestehende Fortbildungspflicht der Steuerberater. Erleichtert zeigt sich der Verband ferner über die Entscheidung, dass das Einrichten der Buchführung und die Vornahme von Umsatzsteuervoranmeldungen, entgegen dem ursprünglichen Referentenentwurf, nur solchen Personen überlassen bleiben soll, die sich durch die Ablegung der Steuerberaterprüfung besonders qualifiziert haben.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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