Bundesrat beschließt Neuordnung der Richterdienstgerichte / DAV begrüßt die Möglichkeit Anwälte als Richter einzusetzen
(Berlin) - Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 20. Juni beschlossen, dass den Ländern ermöglicht werden soll, bei der Besetzung von Richterdienstgerichten auch Anwälte als Richter einzusetzen. Dies ist auf eine Bundesratsinitiative Baden-Württembergs zurückgehender Beschluss wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) ausdrücklich begrüßt. Damit werde eine Forderung der Anwaltschaft erfüllt. Durch die Einbindung von Anwälten werden die Verfahren vor den Richterdienstgerichten transparenter ausgestaltet. Der Bundestag ist nun gefordert diesen Rechtsänderungen zuzustimmen.
"Rechtsanwälte verfügen über den erforderlichen juristischen und praxisbezogenen Hintergrund, richterdienstliche Sachverhalte kompetent zu prüfen, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, in Berlin. Durch die Einbindung externer Entscheidungsträger würde die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Beurteilung richterlichen Verhaltens erhöht.
Die Anwaltschaft wünsche sich aber nicht nur lediglich eine Öffnungsklausel für das Landesrecht, sondern die obligatorische Mitwirkung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an den Richterdienstgerichten. Umgekehrt sei dies längst der Fall.
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