Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Bundesrat beschließt Stellungnahme zum TKG-Änderungsgesetz / VATM: Telekom-Schutzgesetz statt Investitionsförderung und Wettbewerb

(Berlin) - Der Bundesrat hat sich heute (07. Juli 2006) in seiner Stellungnahme zum TKG-Änderungsgesetz dafür ausgesprochen, den von der EU-Kommission heftig kritisierten Paragraphen 9a nicht aus dem Entwurf der Gesetzesnovelle zu streichen, obwohl die Fachleute auf Länderebene dies mehrheitlich angeraten hatten. Der Gesetzentwurf sieht vor, so genannte „neue Märkte“ von einer Regulierung auszunehmen. Anders als bisher vorgesehen votierte die Länderkammer außerdem dafür, keine angemessenen Entschädigungen für TK-Unternehmen bei staatlich angeordneten Überwachungsmaßnahmen einzuführen, und plädierte bei den Preisansagen bei 0137er-Rufnummern für eine aufwändige Differenzierung in Abstimmungen und Gewinnspiele.

„Die Telekom hat es wieder einmal geschafft, politisch ihre Interessen durchzusetzen und eine durch den Wettbewerb notwendig gewordene Aufrüstung ihres Glasfasernetzes als Innovation zu verkaufen“, kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Die Mitglieder des Bundesrats sind damit auch dem Vorschlag ihres eigenen Wirtschaftsausschusses nicht gefolgt, der sich dafür ausgesprochen hatte, zumindest das Wort ‚langfristig’ aus dem Gesetzestext zu streichen.“ Allein durch die Streichung des Wortes „langfristig“ könne mehr Rechts- und Planungssicherheit für alle investitionsbereiten Unternehmen geschaffen und ein von der EU-Kommission angedrohtes Vertragsverletzungsverfahren abgewendet werden.

Völlig unverständlich ist für Grützner, dass sich augenscheinlich keine breite politische Mehrheit finden lasse, um die Wettbewerbsdynamik, die durch die Regulierung des Netzmonopols überhaupt erst ermöglicht wurde, auch für die zukünftige VDSL-Technologie zu nutzen: „Der Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt hat dazu geführt, dass den Verbrauchern eine große Angebotsvielfalt bei gleichzeitig stark gesunkenen Preisen zur Verfügung steht. Dieser Wettbewerb braucht, das zeigen die vergangenen acht Jahre deutlich, eine effiziente Regulierung des ehemaligen Staatsunternehmens in punkto Zugangsverpflichtung und Entgeltkontrolle.“

„Die Wettbewerber weisen eine drei Mal höhere Investitionsquote auf als die Telekom, investieren sogar in absoluten Zahlen mehr als der Ex-Monopolist und sichern rund 50.000 Arbeitsplätze. Warum wollen wir bei VDSL dann in Monopolzeiten zurückfallen?“ Gerade im Bereich der für VDSL relevanten Teilnehmeranschlussleitung habe die Deutsche Telekom mit einem Marktanteil von über 90 Prozent nach wie vor eine Monopolstellung, so der VATM-Geschäftsführer weiter.

Auch der nun vorgesehene Wegfall der Einführung einer Regelung für angemessene Entschädigungen von Telekommunikationsunternehmen bei staatlich angeordneten Überwachungsmaßnahmen stößt beim VATM auf deutliche Kritik. Die Zahl dieser Überwachungsmaßnahmen steige seit Jahren an, so Grützner. „Das führt bei allen Unternehmen der Branche zu erheblichen Kosten. So wichtig die Arbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden auch ist, es kann doch nicht angehen, dass die Netzbetreiber auf diesen Aufwendungen sitzen bleiben.“ Die aktuelle Fassung des TKG aus dem Jahr 2004 sehe den bislang noch ausstehenden Erlass einer Entschädigungsverordnung vor. Diese Ermächtigungsgrundlage soll nun nach Auffassung des Bundesrates gestrichen werden, obwohl er sich selbst im letzten Jahr noch für den zügigen Erlass von Entschädigungsregeln eingesetzt hatte.

Nicht minder kritisch sieht der VATM eine weitere Regelung, die Eingang in den Entwurf für das TKG-Änderungsgesetz gefunden hat: „Die Anbieter von 0137er-Rufnummern sollen künftig bei jedem einzelnen Anruf unterscheiden, ob es sich um eine Abstimmung oder ein Gewinnspiel handelt. Bei Gewinnspielen sollen die Preisansagen dann vorher erfolgen, bei Abstimmungen wie bisher nach dem Anruf. 0137er-Rufnummern werden aber für den Massenverkehr zu bestimmten Zielen eingesetzt. Die Unterscheidung bei jedem einzelnen Anruf würde für die Anbieter massive Aufwände nach sich ziehen“, wertet Grützner.

Der VATM setzt seine Hoffnungen nun auf die parlamentarischen Beratungen zur TKG-Novelle im Deutschen Bundestag, die im September beginnen. „Wenn es dem Gesetzgeber Ernst ist mit Arbeitsplätzen, Investitionen und Innovationen, muss ein verlässlicher und zukunftssicherer Rechtsrahmen geschaffen werden. Der wird mit dem Entwurf für das TKG-Änderungsgesetz in der jetzigen Form nicht erreicht“, so Grützner abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Geschäftsstelle Wolfgang Heer, Pressesprecher Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln Telefon: (0221) 3767723, Telefax: (0221) 3767726

(sk)

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