Bundesrat entscheidet über Immissionsschutz für Biomassefeuerungen / Neue Regeln bis 2012 nochmals überprüfen
(Berlin) - Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) stellt die Positionierung des Bundesrates zur so genannten "1. BImSchV" einen tragbaren Kompromiss dar. Ein Durchbruch für den Ausbau der Biomassenutzung zur Wärmeerzeugung ist dies aber nicht. Der DBV unterstützt vor allem die Forderung des Bundesrates, wonach von der Bundesregierung bis 2012 eine nochmalige Überprüfung der Abgasgrenzwerte für Biomassefeuerungen und der Einschränkung des Betreiberkreises für Getreidefeuerungsanlagen gefordert wird.
Die Land- und Forstwirtschaft ist von der neuen Immissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen in zwei Punkten betroffen: Erstens kann künftig "nicht als Lebensmittel bestimmtes Getreide" unter Einhaltung strenger Grenzwerte in Feuerungsanlagen der Agrarwirtschaft genutzt werden. Damit ist es zwar erstmals gelungen, Getreide als Regel-Brennstoff zuzulassen, aber nur unter sehr engen Einschränkungen. Denn der Betreiberkreis für solche Anlagen ist auf landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbau, Mühlen und Landhandel beschränkt. Zweitens sind im Bereich der Luftreinhaltung (Stichworte Feinstaub und NOx-Emissionen) die Grenzwerte ab 2015 sehr anspruchsvoll gesetzt. Nicht nur Getreidefeuerungen sondern auch neu gebaute Holzfeuerungen könnten dann Probleme bekommen, die Grenzwerte ohne zusätzliche und sehr kostenaufwendige Abgasreinigungsanlagen einzuhalten. Dies wird nach Auffassung von Experten vor allem dann der Fall sein, wenn naturbelassenes (nicht entrindetes) Holz genutzt wird.
Daher ist die Bundesregierung nun gefordert, die Anregungen des Bundesrates aufzugreifen. Damit kann ein langjähriger politischer Entscheidungsprozess nun endlich zum Abschluss gebracht werden, so der DBV.
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