Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Bundesrat fordert: Nicht an der Umschulung in sichere Arbeitsplätze in der Pflege sparen! / bpa stützt Bundesratsstellungnahme zur vollständigen Förderung von Umschulungen in der Altenpflege

(Berlin) - Der Bundesrat fordert in seiner aktuellen Stellungnahme zum Beschäftigungschancengesetz die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit auf, weiterhin Altenpflegeumschülern das dritte Umschulungsjahr zu fördern. Nach dem Gesetz wird das letzte Umschulungsjahr nur bis Ende dieses Jahres gefördert. "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesrates sehr", sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). "Angesichts des bereits bestehenden und sich noch verschärfenden Fachkräftemangels in der Pflege haben wir uns seit langem dafür eingesetzt, dass Umschülern, die sich für den Zukunftsberuf in der Altenpflege ausbilden lassen, anständig abgesichert werden und die Umschulungskosten vollständig übernommen werden."

Weiterhin fordert der Ausschuss für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Seniorenausschuss des Bundesrates, dass der Ausbildungsbonus für Altenpflegekräfte entfristet wird. Dieser Bonus ist ebenfalls bis Ende des Jahres befristet und sollte einen Anreiz für die Beschäftigung von besonders förderungsbedürftigen Auszubildenden schaffen. Hierzu gehören etwa Hauptschüler, die sich bislang erfolglos um eine Ausbildungsstelle bemüht haben. Jetzt ist die Bundesregierung zur Gegenäußerung durch Stellungnahme aufgefordert.

Der Appell des bpa-Präsidenten an die Politiker lautet daher: "Sparen Sie nicht an der Umschulung in sichere Arbeitsplätze! Pflege braucht die Förderung der Umschüler."

Nach einer Studie von Prof. Dr. Reinhold Schnabel zum Thema "Zukunft der Pflege in Deutschland" muss sich der gesamtwirtschaftliche Aufwand für professionelle Pflegeleistungen schon in naher Zukunft dramatisch erhöhen, um die wachsende Nachfrage zu befriedigen. Selbst wenn in Zukunft Angehörige für die Pflege im wachsenden Umfang bereit stünden, müsste sich dem Gutachten zufolge die Zahl der professionellen Pflegekräfte in den nächsten Jahrzehnten mehr als verdoppeln.

Nach Mitteilung von Einrichtungsträgern ist diese Entwicklung bereits heute deutlich spürbar - in vielen Regionen werden Altenpflegefachkräfte bereits dringend gesucht. In der Vergangenheit hat sich gerade die Qualifizierung zu Altenpflegefachkräften als ein erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Instrument erwiesen und insbesondere Frauen mit einer breiten Berufs- und Lebenserfahrung eine berufliche Zukunft eröffnet. Eine Befristung der beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in der Altenpflege nach dem SGB III sowie deren Ausgestaltung als Ermessungsleistung durch die Arbeitsverwaltungen ist daher schädlich und führt zu Konsequenzen in der Versorgung unserer alternden Bevölkerung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Herbert Mauel, Geschäftsführer Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889

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