Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bundesrat stimmt der Novelle des Güterkraftverkehrsgesetzes zu / Notwendige Freistellungen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bleiben erhalten

(Berlin) - In seiner heutigen (09. Juli) Sitzung hat der Bundesrat dem geänderten Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zugestimmt. Die bisherigen Freistellungen werden in vollem Umfang gewährt. Statt Einschränkungen für Land- und Forstwirtschaft werden im neuen Gesetz die Kontrollmöglichkeiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) bei land- und forstwirtschaftlichen Transporten deutlich verbessert. Damit wurde zwischen dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Bundesverband des Güterkraftverkehrsgewerbes (BGL) und dem Bundesverkehrsministerium ein Kompromiss gefunden. Die Änderungen im GüKG waren nötig geworden, um die innerstaatlichen Voraussetzungen zur Ausgabe der einheitlichen europäischen Fahrerbescheinigungen zu schaffen. Das neue Gesetz wird nach der heutigen Verabschiedung voraussichtlich Anfang August 2004 in Kraft treten.

Aus Sicht des DBV wäre es durch die Einschränkung der Freistellungen für Land- und Forstwirtschaft zu Erschwernissen für die Produktionsabläufe auf den Bauernhöfen gekommen. Das wäre praxisfremd und in Anbetracht der überwiegenden Benutzung von Wirtschafts- und Feldwegen unverhältnismäßig gewesen. „Mit dem Kompromiss können alle Beteiligten zufrieden sein. Unseren Betrieben ist es nun weiterhin möglich, ihre Fahrten zu den Äckern und Wiesen durchzuführen, ohne dafür bürokratischen Aufwand betreiben zu müssen“, äußerte sich DBV-Präsident Gerd Sonnleitner zufriedenstellend zu dem Ergebnis.

Auf den Druck des Güterkraftverkehrsgewerbes hin sollten die bewährten und notwendigen Regelungen für land- und forstwirtschaftliche Verkehre beschnitten werden. Das Transportgewerbe hatte in der Vergangenheit die - nach seinen Angaben - missbräuchliche Ausnutzung der Freistellungstatbestände für landwirtschaftliche Fahrzeuge kritisiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/81980, Telefax: 0228/8198205

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