Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Bundesrat stoppt bĂŒrokratischen Mehraufwand durch zusĂ€tzliche Notifizierungspflichten

(Berlin) - In die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen GefĂ€hrlichkeitskriterien werden keine neuen AbfallschlĂŒsselnummern fĂŒr Batterien und Akkumulatoren aufgenommen. Damit rĂ€umte die LĂ€nderkammer BefĂŒrchtungen vor möglichen Wettbewerbsnachteilen fĂŒr in Deutschland tĂ€tige Recyclingunternehmen aus. Die Bundesratsentscheidung fiel entgegen der Beschlussempfehlung der eigenen AusschĂŒsse Umwelt und Wirtschaft im Sinne des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfes der Verordnung. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. begrĂŒĂŸt die Entscheidung des Bundesrates, auf die EinfĂŒhrung nationaler AbfallschlĂŒssel zu verzichten und eine harmonisierte europĂ€ische Entscheidung abzuwarten.

BDE-PrĂ€sident Peter Kurth: "Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung Weitblick bewiesen und den Industriestandort Deutschland vor bĂŒrokratischem Mehraufwand und einem erheblichen Wettbewerbsnachteil bewahrt. Dieser wĂ€re entstanden, wenn nach Deutschland importierte Batterien und Akkumulatoren als gefĂ€hrlich einzustufen gewesen wĂ€ren. Da andere EU-Staaten keinen AbfallschlĂŒssel fĂŒr diese AbfĂ€lle kennen, wĂ€ren Notifizierungspflichten sowie zusĂ€tzlicher finanzieller und organisatorischer Aufwand allein bei einem Import nach Deutschland entstanden. Behandlung und Recycling dieser AbfĂ€lle hĂ€tte sich in der Folge in andere EU-LĂ€nder verlagert. Neue AbfallschlĂŒssel mĂŒssen deshalb harmonisiert auf europĂ€ischer Ebene verbindlich fĂŒr alle EU-Staaten geregelt werden."

Der Bundesrat hatte sich in seiner Beschlussfassung ferner mit der Bitte an die Bundesregierung gewandt, bei der nĂ€chsten Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dafĂŒr Sorge zu tragen, einen eigenen AbfallschlĂŒssel fĂŒr getrennt erfasste BioabfĂ€lle aus privaten Haushalten aufzunehmen.

Peter Kurth: "Die Forderung nach einem eigenen AbfallschlĂŒssel fĂŒr getrennt erfasste BioabfĂ€lle aus privaten Haushalten ist nur konsequent. Europaweit soll die Getrenntsammlung von BioabfĂ€llen weiter ausgebaut werden und national haben wir die Pflicht hierzu bereits eingefĂŒhrt. Der Bundesrat unterstreicht mit seiner Bitte an die Bundesregierung, einen eigenen AbfallschlĂŒssel fĂŒr BioabfĂ€lle einzufĂŒhren, deren große Bedeutung fĂŒr den Klima- und Ressourcenschutz. Zudem sind erst mit einem eigenen AbfallschlĂŒssel beispielsweise statistische Aussagen zum Erreichen umweltpolitpolitischer Ziele wie etwa von Sammelquoten möglich. Die bisherige Einstufung von BioabfĂ€llen als gemischte SiedlungsabfĂ€lle wird deren tatsĂ€chlicher Bedeutung nicht gerecht." Der Beschluss des Bundesrates entspricht damit einer seit langem bestehenden Forderung des BDE und wird ausdrĂŒcklich begrĂŒĂŸt.

Quelle und Kontaktadresse:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. Ronald Philipp, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Fax: (030) 5900335-99

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