Bundesrat vergibt weitere Chance auf Richtungsänderung beim Arznei-Sparpaket
(Berlin) - Der BPI bedauert, dass der Gesundheitsausschuss des Bundesrats es heute abgelehnt hat, den Vermittlungsausschuss wegen den Arzneimittel-Begrenzungsgesetzes (AABG) anzurufen. Damit zeichnet sich ab, dass der Bundesrat seine Chance zur Richtungsänderung nicht nutzen wird, erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans Sendler.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen hatten den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses im Rahmen der Sitzung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses eingebracht. Ihre Begründung für diesen Schritt: Das Gesetz sei nicht geeignet, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung auf Dauer zu stabilisieren. "Für den BPI waren die Argumente der sechs Bundesländer nachvollziehbar. Selbst die Krankenkassen bezweifeln inzwischen den Sparerfolg des Gesetzes", betonte Sendler. Auch der Kritik der antragstellenden Länder, wonach das Gesetz die Interessen der Patienten missachte, schließt sich der BPI an, wie Sendler sagte. Der BPI-Hauptgeschäftsführer: "Speziell an der Aut-idem-Regelung haben die Länder auszusetzen, dass die Therapiesicherheit auf dem Spiel stehe und die therapeutische Gesamtverantwortung des Arztes unterlaufen werde. Dies sind auch unsere Bedenken."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) , HGSt
Robert-Koch-Platz 4
10115 Berlin
Telefon: 030/279090
Telefax: 030/2790361
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