Pressemitteilung | Bundesverband Geothermie e.V.

Bundesrat verweist Novelle des EEG an den Vermittlungsausschuss

(Geeste) - Die Mehrheit der von CDU und CSU regierten Bundesländer hat im Bundesrat die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Das wird das Inkrafttreten des Gesetzes zwangsläufig um einige Monate verzögern, ohne an der Sache selbst etwas zu ändern, da sich schon jetzt abzeichnet, dass kein Vermittlungsergebnis zu Stande kommen, und die Mehrheit von Rot-Grün im Bundestag den Einspruch des Bundesrates zurückweisen wird.

Das Gesetz selbst ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Mit ihrer Haltung blockieren die Unionsparteien und FDP ausgerechnet die Branchen mit dem derzeit höchstem Wachstumspotenzial, behindern geplante Investitionen in Milliardenhöhe und verzögern die Schaffung Tausender neuer Arbeitsplätze. Vorübergehender Nutznießer dieser Haltung ist die Windenergiebranche, die nun bis auf weiteres keine Verringerung der Vergütungssätze hinnehmen muss, sondern weiterhin zu den jetzigen, höheren Tarifen in das Netz liefern darf. Leidtragende sind vor allem die Landwirtschaft mit der Bioenergieenergiebranche und die Geothermie, für die verbesserte Vergütungsregelungen vorgesehen sind. CDU und CSU gefährden durch ihr Abstimmungsverhalten auch die Entlastung energieintensiver Betriebe, für die die Novelle Reglungen zur Befreiung vom Mehraufwand durch die Einspeisevergütung vorsieht und denen nun durch das Vermittlungsverfahren die Antragsfristen davonzulaufen drohen.

Die Geothermische Vereinigung (GtV) hat kein Verständnis für diese Haltung. Der Bundesregierung liefert sie eine Steilvorlage für den Anfang Juni in Bonn stattfindenden Weltkongress für erneuerbare Energien, um dort CDU und CSU international als industrie-, klima- und innovationsfeindlich bloßzustellen. Zu der Veranstaltung werden Regierungsvertreter aus weit über einhundert Staaten und mehr als Tausend weiterer Teilnehmer erwartet. Die GtV fordert Bundesregierung und Bundestag auf, das Vermittlungsverfahren rasch zu beenden und noch vor der Sommerpause den Einspruch des Bundesrates zurückzuweisen.

Quelle und Kontaktadresse:
Geothermische Vereinigung e.V. Gartenstr. 36, 49744 Geeste Telefon: 05907/545, Telefax: 05907/7379

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