Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bundesrat weist Trittins Ackerbauverbot erneut in die Schranken / DBV zum Beschluss des Bundesrates zum Hochwasserschutzgesetz

(Berlin) - Der Bundesrat hat mit seinem heutigen Beschluss (24.9.2004) zur Einberufung des Vermittlungsausschusses das von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Hochwasserschutzgesetz erneut in die Schranken verwiesen, erklärt der Deutsche Bauernverband (DBV). Nach dem bereits sowohl der Agrar- als auch der Umweltausschuss mit großer Mehrheit die Einberufung des Vermittlungsausschusses empfohlen und zudem die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes erklärt haben, fordert nun auch der Bundesrat weit reichende Änderungen an dem umstrittenen Gesetzentwurf in einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat. Unter anderem fordert der Bundesrat, das von der Bundesregierung vorgesehene Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten gänzlich zu streichen. Damit erfährt die vom Bundestag bereits geänderte Fassung des Ackerbauverbotes eine deutliche Ablehnung. Bereits im Bundestag wurden parteiübergreifend und in einer Anhörung von allen Sachverständigen die Vorschläge des Bundesumweltministers als fachlich ungerechtfertigt und deplatziert abgelehnt. Der DBV begrüßt das Votum des Bundesrates ausdrücklich und sieht sich hierdurch in seiner Argumentation voll bestätigt.

Nunmehr fordert der DBV die Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf, sachgerechte Lösungen für einen vorsorgenden Hochwasserschutz zu finden, aber ideologische und fachlich unhaltbare Forderungen hinsichtlich eines Ackerbauverbotes in Überschwemmungsgebieten zu verhindern. Der Deutsche Bauernverband bekräftigt erneut, dass die deutschen Landwirte Maßnahmen mittragen, solange diese effektiv dem Hochwasserschutz dienen und nicht einseitig zu Lasten der Landwirtschaft umgesetzt werden

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/81980, Telefax: 0228/8198205

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