Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Bundesrat will rechtsfreien Raum für Lkw unter 3,5 t zGG beibehalten / Auch der Bundesrat lehnt EU-Pläne zur Kabotage-Liberalisierung ab

(Frankfurt am Main) - Ist sich der Bundesrat eigentlich der Gefahr bewusst, dass er mit seiner Stellungnahme zu den Brüsseler Vorschlägen für ein Mobilitätspaket der Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen einen Bärendienst erwiesen hat? Diese Frage stellt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main angesichts der Tatsache, dass die Länderkammer den Vorschlag der EU-Kommission zurückgewiesen hat, den unfallträchtigen Transport in Kleintransportern unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht stärker zu regulieren.

Diese Fahrzeuge unterliegen nicht den strengen gesetzlichen Regelungen, die für größere Lkw gelten, d.h. die Transportfirmen benötigen z.B. keine Lizenz, mit der ein Transportunternehmer seine persönliche Eignung, seine finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die erforderliche Sach- und Fachkunde nachweisen muss. In den vergangenen Jahren sind immer mehr dieser Fahrzeuge aus den östlichen EU-Staaten mit 1-Mann-Schlafkabine quer über dem Fahrerhaus (sog. Topsleeper) in Deutschland und Westeuropa unterwegs. Die Fahrer dieser Kleintransporter bleiben für viele Wochen oder gar Monate fern ihrer Heimat stationiert und sind bereits zum alltäglichen Bild auf den hiesigen Autobahnrastplätzen geworden. Die Entscheidung des Bundesrates, ist nach Ansicht des BGL gleichbedeutend mit einer Einladung zum Sozialdumping und zum übermüdeten Fahren.

Begründet hat der Bundesrat seine ablehnende Position mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand, der aus Sicht des BGL zwar zu berücksichtigen ist, aber durchaus angemessenen erscheint.

Der BGL hatte in seiner Stellungnahme zum Mobilitätspaket den Vorstoß der EU-Kommission grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Er hat darüber hinaus gefordert, aus Gründen der Verkehrssicherheit, aber auch vor dem Hintergrund eines fairen Wettbewerbs und zur Wahrung der Rechte der Fahrer ALLE Markt- und Berufszugangsregeln auch auf die Lkw unter 3,5 t zGG anzuwenden, wenn diese im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden.

Nachhaltig begrüßt der BGL dagegen die Positionierung des Bundesrates beim Thema Kabotage. Kabotage betreibt ein Lkw, der in einem fremden Land Transporte innerhalb dieses Landes durchführt. Hier ist die Länderkammer dem BGL gefolgt und hat die von der EU-Kommission vorgeschlagene weitgehende Freigabe der Kabotage (5 Tage pro Woche) abgelehnt. Wie bereits der BGL bittet auch der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass an den bisherigen Regelungen festgehalten werde oder - wie der BGL dies vorgeschlagen hat - die Anzahl der Tage für Kabotage-Transporte zu reduzieren und zugleich eine Höchstgrenze pro Monat für Kabotage-Transporte in der gesamten EU einzuführen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Pressestelle Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 79190, Fax: (069) 7919227

(wl)

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