Bundesrat will Schweinedatenbank ab 2003 / Bauernverband übt massive Kritik an Umsetzung im Hauruck-Verfahren
(Berlin/Bonn) - Am 29. November hat der Bundesrat gegen die entschiedenen Einwendungen des Bauernverbandes den Änderungen der Viehverkehrsverordnung mit weitreichenden Konsequenzen für die deutschen Schweinehalter zugestimmt. Im Verordnungstext wird festgelegt, dass ab dem Jahr 2003 jeder Schweine aufnehmende Betrieb innerhalb von sieben Tagen die Anzahl der Schweine, das Datum der Lieferung und die Registriernummern der beteiligten Betriebe melden muss. Zudem ist eine Stichtagsregelung vorgesehen. Zu Beginn eines jeden Jahres muss danach jeder Schweinehalter die Anzahl der Schweine im Bestand - aufgeschlüsselt nach Mast, Zucht und Aufzucht - innerhalb von 14 Tagen melden. Die hierfür notwendige Datenbank ist nach Aussagen des Bundslandwirtschaftsministeriums in Anlehnung an die Rinder-Datenbank bereits installiert, aber noch nicht im Praxistest.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Entscheidung des Bundesrates massiv, sollen doch damit die EU-Vorgaben nun im Hauruck-Verfahren auf Kosten der Landwirte umgesetzt werden. In einem Schreiben an die Landwirtschaftsminister der Länder hatte der Deutsche Bauernverband vor der Entscheidung gefordert, die Regelung mit ausreichenden Übergangsfristen zu versehen. Um den organisatorischen Aufwand nicht noch weiter in die Höhe zu treiben, forderte der Bauernverband außerdem die Streichung der Stichtagsregelung aus der Verordnung.
Wie schwierig es ist, ein solch umfangreiches Meldesystem wie die Schweine-Datenbank einzuführen, konnten alle Beteiligten nach der Einführung der Rinder-Datenbank im Jahr 1999 sehen. Sie bereitete den meldenden Landwirten beim Start große Schwierigkeiten. Bei der Schweinedatenbank sind bisher kaum Vorbereitungen der Bundesländer zur Datenerfassung für die neue Datenbank zu erkennen. Zum Beispiel gibt es noch keine einheitlichen Aussagen über die Regelungen der Meldewege und Meldeverfahren. So ist es auch kein Wunder, dass die Landwirte über das neue Meldewesen überhaupt nicht oder nicht ausreichend informiert sind.
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Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
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