Bundesregierung beschlieĂt Berufszulassungsregelung fĂŒr Verwalter und Makler / Verbraucherschutz fĂŒr Millionen EigentĂŒmer rĂŒckt nĂ€her / Schutz von Mietern noch offen / Bestand der Regelung dauerhaft
(Berlin) - Der Gesetzentwurf zur EinfĂŒhrung beruflicher Zulassungsregelungen fĂŒr gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum und Immobilienmakler wurde heute im Bundeskabinett abschlieĂend beraten und beschlossen. Danach soll eine Erlaubnispflicht in § 34c der Gewerbeordnung eingefĂŒhrt werden. Diese umfasst neben der erforderlichen ZuverlĂ€ssigkeit und geordneten VermögensverhĂ€ltnissen auch eine verbindliche SachkundeprĂŒfung fĂŒr Wohnungseigentumsverwalter und Makler. Ebenso soll fĂŒr die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis auch der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung beim Verwalter vorliegen.
Im Gegensatz zum Referentenentwurf verzichtet der Gesetzgeber aber auf eine entsprechende Versicherung fĂŒr den Immobilienmakler, da ein erhöhtes Haftungsrisiko fehlt. Ob der Mietverwalter in die Erlaubnispflicht einbezogen wird, soll im weiteren Gesetzgebungsprozess geklĂ€rt werden.
Gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter und Makler, die bereits sechs Jahre am Markt tĂ€tig sind, sollen von der SachkundeprĂŒfung befreit sein. Dies gilt auch fĂŒr sich selbstverwaltende EigentĂŒmergemeinschaften oder die nicht gewerbsmĂ€Ăige Verwaltung durch einen MiteigentĂŒmer. Ohne Regelung bleibt auch die bloĂe Verwaltung eigenen Vermögens, da nicht von einer GewerbsmĂ€Ăigkeit ausgegangen wird.
KĂŒnftig hat der Gewerbetreibende auch die Pflicht, die Qualifikation seiner Mitarbeiter aktiv zu prĂŒfen, bevor diese tĂ€tig werden. Ein Sachkundenachweis ist aber nicht erforderlich, es genĂŒgen AbschlĂŒsse, Zertifikate oder Schulungen privater BildungstrĂ€ger und Akademien. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn eine aktive Mitwirkung bei der Einberufung und DurchfĂŒhrung von EigentĂŒmerversammlungen oder der Erstellung von Wohngeldabrechnungen gegeben ist. Sekretariatsarbeiten, Buchhaltung oder Personalverantwortliche sind davon ausgenommen.
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) rechnet mit einer VerkĂŒndung des Gesetzes spĂ€testens im ersten Quartal 2017, was dann die ErmĂ€chtigungsgrundlage fĂŒr eine Rechtsverordnung nach sich zieht. In dieser werden dann u. a. die Kriterien fĂŒr den Sachkundenachweis festgelegt. Ende 2017 dĂŒrfte dann die Berufszulassungsregelung in Kraft treten. Diese soll dauerhaft eingefĂŒhrt und innerhalb der ersten fĂŒnf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Mit einer Ăbergangsfrist von 12 Monaten haben Immobilienverwalter und Makler die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie von der Sachkunde befreit sind.
Quelle und Kontaktadresse:
Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV)
Pressestelle
Leipziger Platz 9, 10117 Berlin
Telefon: (030) 3009679-0, Fax: (030) 3009679-21
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