Pressemitteilung | Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV)

Bundesregierung beschließt Sonder-AfA für Mietwohnungsbau

(Berlin) - Die Große Koalition hat die Sonder-AfA zur Förderung des bezahlbaren Wohnungsbaus durch private Investoren beschlossen. Laut Referentenentwurf soll die Sonderabschreibung für Bauanträge, die zwischen dem 31. August 2018 (rückwirkend) und dem 31. Dezember 2021 eingehen, gelten. Das Thema wird am Mittwoch, 5. September, im Bundeskabinett beraten.

Mit der Sonder-AfA sollen insbesondere private Investoren zum Bau bezahlbarer Wohnungen angeregt werden. Der Entwurf sieht vor, dass Investoren, die Mietwohnungen neu bauen oder kaufen zusätzlich zu bisher bestehenden linearen AfA von 2 Prozent über vier Jahre jeweils weitere 5 Prozent ansetzen können. Voraussetzung ist, dass die Herstellungs- und Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter betragen. Die Bemessungsgrundlage liegt bei 2.000 Euro. Zudem müssen die geschaffenen Wohnungen zehn Jahre als Mietwohnungen genutzt werden. Ausgenommen sind Investoren, die bereits eine öffentliche Förderung beziehen. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums wird die Sonder-AfA bis 2022 insgesamt 310 Millionen Euro kosten.
Sonder-AfA stand bereits 2016 auf der Agenda

Bereits vor zwei Jahren wurde über eine Sonderabschreibung für den bezahlbaren Wohnungsbau diskutiert. Das Projekt wurde dann jedoch wieder "begraben". Der nun vorliegende Entwurf nimmt die Vorschläge von damals unverändert auf und greift damit viel zu kurz. So wird außer Acht gelassen, dass die Baukosten und Auflagen weiterhin steigen. In der jetzigen Form wird die Sonderabschreibung nur für Investoren von kleineren Mehrfamilienhäuser interessant.

Der DDIV sprach sich damals dafür aus, die Sonder-Afa auch auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten von selbstgenutzten Eigentumswohnungen auszudehnen und die Normalabschreibung auf mindestens drei Prozent festzusetzen.

Der neue Entwurf wird nun in den Ministerien beraten. Ziel ist es, das Gesetz und die Beschlüsse über die Mietpreisbremse bis zum Wohnungsgipfel am 21. September beschließen.

Quelle und Kontaktadresse:
Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) Maren Herbst, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leipziger Platz 9, 10117 Berlin Telefon: (030) 3009679-0, Fax: (030) 3009679-21

(aa)

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