Pressemitteilung |

Bundesregierung denkt über Erweiterung der "Strafsteuer" nach

(Düsseldorf) - Kultur wird durch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz gefördert. Allerdings nur, wenn es sich um Bücher, Zeitschriften, Zeitungen oder den Eintritt in Theater, Museen, Konzerte und Kinos handelt. Für moderne Bild- und Tonträger gilt dies nicht. DVDs, CDs oder Videokassetten unterliegen dem vollen Mehrwertsteuersatz.

De facto wird nicht das Kulturgut an sich begünstigt, sondern bestimmte Vertriebsformen, bzw. werden Träger von Kulturgütern strafbesteuert. Dies will die Bundesregierung nun ausweiten. So überlegt sie Zeitungen, die mit CDs oder Videokassetten zusammenausgeliefert werden, dem vollen Mehrwertsteuersatz zu unterwerfen.

Diese wahllose Einschränkung der Kulturförderung hemmt nicht nur innovative Maßnahmen sondern widerspricht auch aktuellen europäischen Überlegungen:

- Dem Europäischen Parlament liegt folgender Entschließungsantrag vor: "Das Europäische Parlament .... hält es für sehr wichtig, bei der erneuten Prüfung von Anhang H der Sechsten MWSt.-Richtlinie, in Analogie zu den ermäßigten Sätzen für andere kulturelle Bereiche, eine Senkung der Mehrwertsteuersätze für audiovisuelle Kulturgüter und -dienstleistungen herbeizuführen." [A5-0222/2002, Seite 8]

- Im EU-Kulturministerrat wurde Anfang November der Steuersatz auf CDs diskutiert. Kulturstaatsministerin Christina Weiss plädierte wie auch ihr französischer Kollege Jean-Jaques Aillagon für den niedrigeren Mehrwertsteuersatz.

Bis zu einer Entscheidung gilt aber weiterhin: Für den Genuss eines so bekannten Stückes wie "Cyrano de Bergerac" in Buchform oder als Theaterstück zahlt man 7 Prozent MWSt. Dies gilt auch für "Cyrano de Bergerac" als Film in den Vertriebsformen Kino, Fernsehen oder Pay-per-View. Wird aber genau der gleiche Film auf einer Videokassette oder DVD gesehen, fällt der volle Mehrwertsteuersatz - also 16 Prozent - an und dies unabhängig davon, ob er - wie ein Buch - gekauft wird oder - wie im Theater oder im Kino - als Mietvideo nur einmalig konsumiert wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband des Video- und Medien-Fachhandels in Deutschland e.V. (IVD) Hartwichstr. 15 40547 Düsseldorf Telefon: 0211/5773900 Telefax: 0211/57739069

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