Bundesregierung kürzt Professorengehälter
(Bonn) - Als ziemliche Katastrophe" bezeichnete am 2. Juli 2001 der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Hartmut Schiedermair, den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Professorenbesoldung. Es ist eine kaum zu überbietende Frechheit: Mit großem Getöse wird eine angeblich die individuelle wissenschaftliche Leistung stärker als bisher honorierende Besoldung eingeführt in Wahrheit aber werden die Professorengehälter flächendeckend gekürzt. Die Bundesregierung meint wohl, sie könne die deutschen Professoren für dumm verkaufen. Jeder, der rechnen kann, wird klar erkennen, dass die Besoldung der Professoren drastisch gesenkt wird", erklärte Schiedermair.
Als Beleg legte der Deutsche Hochschulverband eine Modellrechnung für die Besoldung und Versorgung eines derzeitigen C 3-Professors (an einer Universität oder an einer Fachhochschule) im Vergleich zu einem Hochschullehrer der neuen Besoldungsordnung W 2 vor. Danach ergeben sich Lebenseinkommensverluste zwischen 175.000 bis 229.000 DM. Während der aktiven Dienstzeit errechnet sich ein Verlust von 116.000 DM bei einer Berufung auf eine Lebenszeitprofessur mit dem 37. Lebensjahr sowie von 170.000 DM bei einer Erstberufung im Alter von 43. Der Modellrechnung zu Grunde gelegt wird eine von der Bundesregierung selbst als durchschnittlich" angegebene Zulage von 2.000 DM pro Monat für einen W 2-Professor für die gesamte Zeit des aktiven Dienstes. Liegt diese Zulage unter 2.000 DM oder wird sie (zeitweise) überhaupt nicht gewährt, errechnen sich Lebenseinkommensverluste zwischen 229.000 DM und 901.000 DM.
Als vollständig inakzeptabel und hinterhältig" bezeichnete Schiedermair die Neuregelung der Pensionsleistungen für Professoren. Leistungszuschläge sollen zukünftig zu einer drastisch reduzierten Pension nur dann als ruhegehaltswirksam hinzutreten, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Erreichen der Altersgrenze gewährt werden. Praktischerweise braucht man die Leistungszulage, auf die es ja keinen Rechtsanspruch gibt, nur für die letzten fünf Jahre auszusetzen, um die Pensionsansprüche der Hochschullehrer drastisch zu kürzen", fürchtet Schiedermair. Ein heutiger C 3-Professor erhalte eine garantierte Pensionsleistung von DM 7.362 ein W 2 Professor ohne Zuschuss in den letzten fünf Jahren dagegen nur eine Pension von 5.250 DM.
Bei kumulierten Verlusten von mindestens 175.000 DM an Lebenseinkommen selbst für einen als durchschnittlich leistungsfähig eingestuften Hochschullehrer von der Einführung einer leistungsgerechten Professorenbesoldung zu sprechen, ist der reine Hohn", erklärte Schiedermair. Diese Reform sei eine Farce und ein Fiasko" zugleich. Mit dem kritisierten Gebot der Kostenneutralität habe dies alles nichts zu tun. Die Reform der Professorenbesoldung sei kostenneutral schon lange nicht mehr zu bekommen. Im Gesetzgebungsverfahren gehe es nur noch um das Ausmaß der Einschnitte in die Besoldung und die Versorgung. Mit einer Erhöhung der Attraktivität des Professorenberufs hat diese Reform in Wahrheit nichts zu tun. Das genaue Gegenteil ist der Fall", erklärte Schiedermair abschließend.
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