Pressemitteilung | Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V.

Bundesregierung missachtet Europarat-Resolution

(Stuttgart) - Das von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt angekündigte Vorschaltgesetz, wonach den Apothekern 1,2 Mrd. vom Gesamtsparbeitrag der Pharmabranche in Höhe von rd. 1,5 Mrd. aufgebürdet werden sollen, widerspricht eklatant der Resolution des Ministerkomitees des Europarates über die Rolle des Apothekers als Sicherheitsfaktor im Gesundheitsbereich. Das teilt die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) mit.

"Die Auswirkungen des von der Bundesregierung geplanten Vorschaltgesetzes wären dramatisch und existenzbedrohend für die Apotheker", so Dr. Günther Hanke, Präsident der LAK. "Auf europäischer Ebene gelten wir als unverzichtbare Partner und als Sicherheitsfaktor im Gesundheitswesen. Jeder muss sich darüber im Klaren sein, dass sich das durch eine verfehlte Politik der Bundesregierung entscheidend ändern würde", betont der Kammerpräsident. Der Patient sei dann letztendlich der Dumme. Er erhalte bisher die Beratung in der Apotheke gratis, weil nur durch den Verkauf von Arzneimitteln die Leistungen finanziert werden und nicht über Honorare wie bei den Ärzten.

Wie aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung hervorgeht, sollen die Ausgaben in anderen Leistungsbereichen, Verwaltungskosten, Arzthonorare usw., auf dem Niveau von 2002 eingefroren, bei den Apothekern dagegen drastisch verringert werden. "Getroffen werden die Patienten, wenn in den Apotheken keine Zeit oder Personal mehr vorhanden ist für die kostenlose Beratung und Information, für aufwendige Sonderbestellungen, für die Anfertigung von Einzelrezepturen oder für die Abklärung unklarer und unvollständiger Verordnungen, für den höheren Zeitaufwand bei behinderten, älteren oder der deutschen Sprache nicht mächtigen Patienten. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird man spätestens erkennen, dass es sich bei unseren sachlichen Einwänden nicht um ‚Gejammere' und ‚Lobby-Geschrei' handelt, wie von Regierungsseite behauptet wird", erklärt Dr. Hanke.

In der Resolution [ResAP (2001) 2], die das Ministerkomitee am 21. März 2001 bei der 746. Sitzung der Stellvertreter der Minister angenommen hat, wird der Apotheker als "unverzichtbarer Partner für das Risikomanagement" bezeichnet. Weiter heißt es in der Resolution, dass die Apotheker "die dem Patienten am leichtesten zugänglichen Gesundheitsfachleute sind und dass sie dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung des Patienten persönlicher zu gestalten". Für das Ministerkomitee ist es eine unbezweifelbare Tatsache, "dass die pharmazeutische Betreuung zu einer Verminderung des Risikos ärztlicher Fehler einschließlich Medikationsfehlern beiträgt".

Den Wortlaut der Resolution des Ministerkomitees des Europarates ist unter www.lak-bw.de/presse zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. Hölderlinstr. 12 70174 Stuttgart Telefon: 0711/223340 Telefax: 0711/2233497

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