Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Bundesregierung: Schwarzarbeit in der Pflege wird strafrechtlich verfolgt / bpa appelliert: Worten müssen endlich konkrete Taten folgen!

(Berlin) - Auf eine Kleine Anfrage der FDP hin hat sich die Bundesregierung eindeutig zu der zunehmenden Schwarzarbeit in Privathaushalten mit Pflegebedürftigen positioniert und dabei klar gestellt: Illegale Beschäftigung in der Pflege ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um eine kriminelle Machenschaft, die strafrechtlich verfolgt wird. Neben strafrechtlichen Sanktionen, so die Bundesregierung, drohten auch die Nacherhebung von Beiträgen und Steuern sowie hohe Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro. Einer gesicherten statistischen Grundlage scheinen die Angaben der Bundesregierung jedoch zu entbehren: Weder das genaue Ausmaß illegaler Beschäftigung in diesem Bereich, noch der verzeichnete Verlust an Beiträgen zur Sozialversicherung und an Steuereinnahmen seien ihr bekannt.

„Auf der einen Seite begrüßen wir, dass sich die Bundesregierung klarstellend zu einem massiven Problem für die professionelle Pflege positioniert, das wir seit Jahren bekämpfen“, so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit über 4.300 private Pflegeeinrichtungen vertritt. „Auf der anderen Seite erwarten wir aber auch, dass diesen Worten nun endlich konkrete Taten folgen.“ Bei geschätzt 100.000 illegalen, meist unzureichend qualifizierten Billiglohnkräften aus Mittel- und Osteuropa, die in deutsche Pflegehaushalte bereits Einzug gehalten haben und hiesige Pflegeeinrichtungen vom Markt verdrängen, müssten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden jetzt konsequent einschreiten.

Sofern ein hinreichender Verdacht für eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorläge, würden Ermittlungsverfahren eingeleitet und strafprozessuale Maßnahmen ergriffen, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Dass hierbei die Pflegedienste (die in den Privathaushalten „ausreichende Möglichkeiten“ hätten, „um konkrete Erkenntnisse zu gewinnen“) in Mit-Verantwortung genommen werden sollen, lehnt der bpa jedoch ab. Bernd Meurer: „Wir lassen uns hier keinen ‚Schwarzen Peter’ zuspielen! Die Mitarbeiter der Pflegedienste können und müssen natürlich auf Pflegefehler durch illegale Beschäftigungen und deren Folgen hinweisen. Sie haben aber keine polizeistaatliche Gewalt. Der ihnen übertragene Beratungsauftrag darf dazu nicht missbraucht werden.“

Um das Problem der Schwarzarbeit an der Wurzel zu packen, hat die Bundesregierung einige wichtige Maßnahmen bereits auf den Weg gebracht. Ein Beispiel ist das in diesem Jahr in Kraft getretene Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Pflegebedürftige und deren Familien können damit einen höheren Betrag an Pflege- und Betreuungskosten als bisher von der Steuer absetzen. bpa-Geschäfsführer Bernd Tews: „In einem ersten Schritt wird hiermit die legale Beschäftigung sinnvoll unterstützt und die ambulante Versorgung gestärkt. Weitere Schritte sind aber, nicht erst im Zuge der anstehenden Pflegeversicherungsreform, dringend notwendig.“

Konkrete Vorschläge zur Bekämpfung und Vorbeugung illegaler Beschäftigung in der Pflege hat der bpa bereits vor über einem Jahr vorgelegt: Das entsprechende Positionspapier befindet sich auf der bpa-Homepage (www.bpa.de/Positionen).

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Birte Wimmer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889

NEWS TEILEN: