Bundesregierung soll Beschluss des Bundesrates zur Novelle der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung aufgreifen
(Bonn/Berlin) - Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. fordert von der Bundesregierung die Initiative des Bundesrates zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung aufzugreifen und entsprechend umzusetzen.
Nach der im September letzten Jahres in Kraft getretenen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist es nicht mehr zulässig, bestimmte Maschinen und Geräte in Wohngebieten, an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten zu gebrauchen. Damit sind auch die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung nur Werktags von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt. Darüber hinaus ist aber auch das Befüllen rollbarer Müllbehälter durch Privatpersonen oder Gewerbetreibende sowie das Bereitstellen dieser Behälter am Straßenrand außerhalb dieser Zeiten nicht erlaubt.
bvse-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Fischer: "Wir stimmen dem Bundesrat inhaltlich voll zu, der in der momentanen Regelung einen unzumutbaren Eingriff in die Notwendigkeiten der kommunalen Daseinsvorsorge sieht. Wir brauchen in diesem Bereich mehr Flexibilität und meinen, dass mit einer Vorverlegung der erlaubten Betriebszeiten von 7.00 Uhr auf 6.00 Uhr der Lärmschutz der Bevölkerung ausreichend gewährleistet ist!"
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse)
Hohe Str. 73
53119 Bonn
Telefon: 0228/988490
Telefax: 0228/9884999
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Drekopf Recyclingzentrum Leipzig setzt Maßstäbe für nachhaltige Entsorgung
- bvse: „Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft ist wichtiger Schritt – aber zentrale Nachbesserungen sind dringend erforderlich“
- Zukunftsorientierte Ansätze in der Abfallwirtschaft – Elektrifizierung und nachhaltige Logistik im Fokus
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen


