Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Bundesregierung will klassische Lebensversicherung beenden / Negative Auswirkungen auf bestehende Verträge sind zu erwarten

(Henstedt-Ulzburg) - Wie die Tageszeitung Welt heute berichtet, plant die Bundesregierung die klassische deutsche Lebensversicherungswelt mit einem einheitlichen Garantiezins im Neugeschäft weitestgehend zu beenden. Würde dies geschehen, befürchtet der Bund der Versicherten e. V. (BdV) auch Nachteile für Altverträge. "Zwar sind die Garantien schon bestehender Verträge ziemlich sicher, die neuen Maßnahmen der Bundesregierung werden aber negativ auf die Überschüsse durchschlagen", so Axel Kleinlein, Vorstandsprecher des BdV. Sinkende Überschüsse könnten dann zu einer noch unrentableren Altersvorsorge führen. "Die Bundesregierung spielt mit dem Vertrauen der Bürger in Lebensversicherungen, private Renten, Riester-Renten, Rürup-Renten und betriebliche Altersvorsorge." Alle diese Wege der Altersvorsorge sind bisher stark geprägt von den klassischen Verträgen mit Garantiezins.

Der BdV erwartet, dass im Neugeschäft dann zukünftig nur die neuartigen und besonders intransparenten Tarife angeboten werden. Die Versicherungsunternehmen würden sich daran orientieren, das Neugeschäft mit neuartigen Produkten attraktiver erscheinen zu lassen. "Fehlt der Wettbewerb bei klassischen Tarifen, dann werden die Überschüsse der Altbestände automatisch sinken", befürchtet Kleinlein. Die Überschüsse in den Beständen der klassischen Tarife dienten bisher als Verkaufsargument für den Vertrieb von Neuverträgen mit Garantiezins. Die klassische Lebensversicherung ist bereits weitestgehend Geschichte. Die Neuregelung ist der letzte Sargnagel, der das Ende des Vertriebs der klassischen Produkte besiegelt. Werden nun nur noch Produkte ohne Garantien vertrieben, verlieren die Versicherer den Anreiz, Altverträgen hohe Überschüsse zuzuweisen.

Verschwindet der einheitliche Garantiezins, wird der Wettbewerb zudem intransparenter. Der Wegfall des Höchstrechnungszinses wird dazu führen, dass die Versicherer unterschiedliche Garantieverzinsungen anbieten. Im Ergebnis könnte beispielsweise ein Versicherer, der von sich aus einen hohen Zins verspricht, selbst bei höherer Gesamtverzinsung einen niedrigeren Überschuss ausweisen, als ein Mitbewerber ohne jegliche Garantien. Dies vor allen Dingen selbst dann, wenn letzterer insgesamt eine geringere Gesamtrendite bietet.

Grundsätzlich gelten zwar die Garantezinsen schon bestehender klassischer Verträge als sicher und werden von der Aufsichtsbehörde überwacht. Sie gelten jedoch nur auf dem sogenannten Sparanteil eines Vertrages. Daher sind klassische Verträge nur dann rentabel, wenn die zusätzlich gegebene Überschussbeteiligung ein zusätzliches Plus bringt. Diese Überschussbeteiligung ist in den letzten Jahren sowohl durch die Niedrigzinsphase wie auch durch Maßnahmen der Bundesregierung deutlich gesunken. So wird mittlerweile ein Großteil der Überschüsse in Reserven geparkt und kommt nicht zur Auszahlung an die Kunden. Der BdV fordert, die Reformen der letzten Jahre zurück zu nehmen und das Vertrauen der Versicherten wiederherzustellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Bianca Boss, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(cl)

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