Bundessozialgericht bietet seit 50 Jahren verlässliche Orientierung
(Berlin) - Zum 50-jährigen Bestehen des Bundessozialgerichtes sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 28. September in Kassel: "Die Sozialgerichtsbarkeit hat sich über 50 Jahre bestens bewährt und muss auch in Zukunft eigenständig bleiben. Die Sozialgerichte bieten Orientierung und Sicherheit bei Ansprüchen aus der Sozialversicherung für 90 Prozent der Bevölkerung.
Die besondere Kompetenz der Sozialgerichtsbarkeit zeichnet sich vor allem durch die Beachtung der sozialen Lebenszusammenhänge aus. Dies wird sowohl durch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter als auch durch die besonderen Verfahrensregelungen gewährleistet.
Die Sozialgerichtsbarkeit hat es in der Vergangenheit vermocht, berechtigte Ansprüche von Rentnerinnen und Rentnern, Behinderten, Arbeitslosen und Kranken durchzusetzen. Vielfach geht es darum, den Lebensunterhalt zu sichern und damit zum sozialen Frieden beizutragen. So konnten fast 40 Prozent der Verfahren die Situation der Betroffenen verbessern.
Die Sozialgerichtsbarkeit hat aber auch durch ihre schlanke Struktur Kosten gespart. Denn im Vergleich zu den Verwaltungsgerichten werden in den Sozialgerichten mehr Verfahren von weniger hauptamtlichen Richterinnen und Richtern erledigt."
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