Bundessozialgericht weist Klagen gegen Risikostrukturausgleich ab / AOK-Bundesverband: Urteil stärkt Solidarprinzip
(Bonn) - Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 24. Januar in einem Revisionsverfahren Klagen einzelner Krankenkassen gegen den Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (RSA) abgewiesen. Der AOK-Bundesverband hat das Urteil begrüßt: "Die Entscheidung des BSG stärkt das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung", sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, am 24. Januar in Bonn.
Das BSG weist in dem Urteil mehrere Klagen ab, die sich gegen einzelne vom Bundesversicherungsamt (BVA) für die Bundesrepublik Deutschland durchgeführte Ausgleichs- und Berechnungsverfahren richteten. Für den AOK-Bundesverband sind damit alle Versuche gescheitert, den RSA durch juristische Angriffe gegen die praktische Durchführung zu schwächen.
Hans Jürgen Ahrens wies darauf hin, dass die Wirtschaftsweisen in ihrem jüngsten Jahresgutachten die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des RSA bestätigt hätten. Das Urteil des BSG stärke jetzt die rechtliche Basis dafür. Bis 2007 soll der RSA so verbessert werden, dass sich der Wettbewerb unter den Kassen auf die Bereiche Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Kundenservice konzentriert. Nicht mehr lohnen wird sich dann der Kampf um die Anwerbung von gesunden Versicherten und die Benachteiligung von Kranken.
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