Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Bundestag berät in erster Lesung über TKG-Novelle / VATM: Wichtigem Wachstumsmarkt nicht die Luft abschnüren

(Berlin) - Der Bundestag berät heute in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung für ein TKG-Änderungsgesetz. Der VATM sieht insbesondere den Paragraphen 9a des Gesetzentwurfs, nach dem neue Märkte aus der Regulierung herausgenommen werden sollen, sofern der Wettbewerb nicht langfristig behindert wird, als in hohem Maße wettbewerbsschädlich an.

„Nachdem die Deutsche Telekom mittlerweile selbst bezweifelt, dass es sich bei ihrem Glasfaser-Netzausbau und Fernsehangebot um einen neuen Markt handelt, will sie den Paragraphen 9a nun noch weiter zu ihren Gunsten verändert sehen“, kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Regulierungsferien sollen unter allen Umständen den Netzausbau mit Glasfaser im Bereich der Teilnehmeranschlussleitung einschließen, ganz gleich, ob es sich dabei um einen neuen Markt handelt oder nicht, so die neue Forderung des ehemaligen Staatsunternehmens.“

Nach Ansicht des Branchenverbandes geht es dem Ex-Monopolisten in Wahrheit darum, die Wettbewerber von den Kabelverzweigern und damit den neuen Technikknoten fernzuhalten und auf diese Weise die dann leistungsfähigere Teilnehmeranschlussleitung künftig aus der Regulierung heraus zu bekommen. „Die ‚letzte Meile’ ist aber das Kernstück der Zugangsregulierung“, betont Grützner. „Hier hat die Telekom nach wie vor einen Marktanteil von weit über 90 Prozent. Wenn sie auf diesem zentralen Netzabschnitt den Wettbewerbern keinen regulierten Zugang mehr gewähren muss, ist der Weg zurück ins Monopol der Zukunft vorgezeichnet.“

Der VATM appelliert daher an die Abgeordneten aller im Bundestag vertretenen Fraktionen, den neuen Forderungen der Telekom nicht nachzugeben und das Gesetz EU-Rechtskonform zu gestalten. „Durch die Streichung des Paragraphen 9a oder zumindest des Wortes ‚langfristig’ bestünde die Chance, das seitens der EU-Kommission angedrohte Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden“, führt Grützner aus.

Aber auch bei zwei weiteren Neuerungen im Gesetzentwurf befürchtet Grützner eine deutliche Verschlechterungen der Rahmenbedingungen für die in der TK-Branche tätigen Unternehmen: „Durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung der Verordnungsermächtigung zur Schaffung angemessener Entschädigungsregeln bei staatlich angeordneten Überwachungsmaßnahmen blieben die Unternehmen auch weiterhin auf Kosten in Millionenhöhe sitzen. Und das, obwohl die Strafverfolgung eine originär hoheitliche Aufgabe ist“.

Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene drastische Erhöhung der Haftungsgrenzen werde für die Unternehmen extrem teuer werden. „Der Gesetzentwurf schießt in dieser Hinsicht weit über das Ziel hinaus“, bemängelt Grützner. „Statt die Wirtschaft konsequent zu entlasten, werden den Unternehmen hier zusätzliche Lasten aufgebürdet, obwohl dazu keinerlei Anlass besteht.“

Der VATM setzt jetzt auf die Abgeordneten des Bundestages, einen ausgewogenen Rechtsrahmen für die Telekommunikationsbranche zu schaffen, der allen Marktteilnehmern Planungs- und Investitionssicherheit gibt. Bereits heute hängen über 50 Prozent der Arbeitsplätze zum Beispiel bei den Zulieferunternehmen von den Investitionen der Wettbewerber ab. Ein einseitig auf die Interessen nur eines Unternehmens ausgerichtetes Gesetz würde den Wettbewerbern die Luft abschnüren und Tausende von Arbeitsplätzen vernichten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Geschäftsstelle Wolfgang Heer, Pressesprecher Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln Telefon: (0221) 3767723, Telefax: (0221) 3767726

(sk)

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