Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung des Data Act
(Berlin) - Der Bundestag will heute das Data Act Durchführungsgesetz verabschieden. Das Gesetz regelt die nationale Umsetzung des europäischen Data Acts, der bereits seit dem 12. September 2025 in großen Teilen direkt anwendbar ist. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:
„Das Durchführungsgesetz zum Data Act ist überfällig. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung auf nationale Sonderregelungen verzichtet und nun mit der Bundesnetzagentur eine zentrale Aufsicht schafft. Das gibt Unternehmen die dringend benötigten Ansprechpartner. Entscheidend ist jetzt, dass die Aufsicht nicht zum Bremsklotz wird, sondern Unternehmen bei der Umsetzung unterstützt. Denn viele der Regelungen sind noch auslegungsbedürftig. Im vergangenen Jahr haben zwei Drittel (66 Prozent) der Unternehmen, die vom Data Act betroffen sind oder bereits mit der Umsetzung begonnen hatten, über einen hohen Aufwand geklagt. Drei Viertel (75 Prozent) fehlte dadurch Zeit für Innovationen. Diesen Nachbesserungsbedarf sieht auch die EU, etwa beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen, beim Cloud-Wechsel oder bei Übergangsfristen für Bestandsverträge.
Der Fokus beim Data Act muss auf der Förderung von Innovationen liegen. Es gilt, sein Potenzial für die europäische Datenwirtschaft zu nutzen, etwa mit Blick auf Künstliche Intelligenz oder neue datengetriebene Geschäftsmodelle. So könnten zum Beispiel neue Dienstleistungen mit Hilfe von Daten aus ganz unterschiedlichen Unternehmen und Branchen entstehen. Das ist auch dringend notwendig: In einer aktuellen Bitkom-Umfrage haben 40 Prozent aller Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland angegeben, dass es ihnen schwerfällt, neue digitale Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln. 34 Prozent verzichten völlig darauf. Und 6 von 10 (61 Prozent) nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden Daten bislang kaum oder gar nicht. Der Data Act kann den Austausch von Daten befördern und Unternehmen helfen, einen besseren Überblick über ihre eigenen Daten zu bekommen.“
Hintergrund
Der EU Data Act ist im Januar 2024 in Kraft getreten und ist nach einer Übergangsfrist seit September 2025 grundsätzlich anwendbar. Er beinhaltet eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen, die etwa den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern erleichtern oder den Zugriff von Verwaltungen auf Unternehmensdaten in einem Notfall ermöglichen sollen. Er macht aber auch Vorgaben für Vertragsklauseln rund um Daten und gibt Unternehmen und Nutzenden Rechte an Daten von vernetzten Geräten, was die Entwicklung neuer Dienstleistungen unterstützen kann.
Praxishilfe für Unternehmen: Bitkom-Umsetzungsleitfaden zum Data Act
Um Unternehmen bei der praktischen Umsetzung des Data Acts zu unterstützen, hat Bitkom einen umfassenden Praxisleitfaden veröffentlicht. Der „Umsetzungsleitfaden zum Data Act: Hilfestellungen zur Umsetzung von (EU) 2023/2854 – aus der Praxis für die Praxis“ erklärt die Regelungen des Data Acts, gibt konkrete Praxis-Tipps und beantwortet die wichtigsten Fragen für betroffene Unternehmen aller Branchen und Größen. Er wurde gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Bitkom-Mitgliedschaft erarbeitet und steht kostenlos zum Download bereit: www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Umsetzung-des-Data-Act
Ergänzend dazu zeigt der Leitfaden „Chancen im Data Act“ konkrete Use Cases und Geschäftsmöglichkeiten, die sich aus dem Data Act für Unternehmen ergeben, von der Nutzung von IoT-Daten über neue Services bis hin zum Training von KI-Modellen. Verfügbar unter: www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Chancen-im-Data-Act
Quelle und Kontaktadresse:
Bitkom e.V., Andreas Streim, Pressesprecher(in), Albrechtstr. 10, 10117 Berlin, Telefon: 030 27576-0
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