Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bundestag beschließt Verschlechterung des Ausgleichsleistungsgesetzes / DBV appelliert an Bundesrat, verantwortungsbewusst zu handeln

(Bonn) - Der Bundestag hat am vergangenen Freitag mit den Stimmen der Regierungskoalition das Vermögensrechtsergänzungsgesetz verabschiedet. Damit werden die Regelungen des Ausgleichsleistungsgesetzes zum Flächenerwerbsprogramm geändert und die vom Bundesumwelt- und -finanzminister getroffene Einigung über die Verteilung von 100 000 Hektar BVVG-Naturschutzflächen neu aufgenommen.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte die vorgenommenen Änderungen scharf, da sie eine nicht akzeptable Verschlechterung für die Alteigentümer und für die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe in den neuen Bundesländern bedeuten. Die Gesetzesänderung berücksichtige in keiner Weise die Bedenken der betroffenen Wirtschaft, die in der gemeinsamen Erklärung des Deutschen Bauernverbandes, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände und der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände vom 16.02.2000 zum Ausdruck kommt.

Mit der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung soll der bisher begünstigte Kaufpreis für landwirtschaftliche Flächen der BVVG in Höhe des dreifachen Einheitswertes für alle Erwerbergruppen erhöht werden, und zwar einheitlich auf den Verkehrswert abzüglich eines Abschlages von 35 Prozent. Diese Erhöhung des Kaufpreises sei durch die EU-Kommissionsentscheidung nicht zwingend vorgegeben, betont der DBV. Das gilt insbesondere für Alteigentümer, für die nach wie vor eine Beibehaltung des bisherigen begünstigten Kaufpreises zulässig ist. Ebenso lassen die aktuellen
Förderhöchstgrenzen der EU für die erwerbsberechtigten Pächter eine Kaufpreisfestsetzung - Verkehrswert abzüglich eines Abschlages von 40 Prozent - und in benachteiligten Gebieten sogar von 50 Prozent zu.

Scharf kritisierte der DBV auch die Neuregelung der 100.000 Hektar BVVG-Naturschutzflächen. 50.000 Hektar sollen an die Länder- und Umweltverbände kostenlos abgegeben werden und können damit nicht von Land und Forstwirten erworben werden. Es gebe keinerlei sachliche, politische
und juristische Begründung, weshalb BVVG-Flächen von der Privatisierung ausgenommen werden sollen, auf denen die land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung durch Naturschutzauflagen lediglich eingeschränkt ist. Land- und
Forstwirte hätten stets unter Beweis gestellt, dass eine nachhaltige, naturverträgliche Bewirtschaftung zu ihrem Selbstverständnis gehört. Umweltverbände könnten hingegen eine kostengünstige dauerhafte Bewirtschaftung nicht sicherstellen, betont der DBV. In der Regel müssten
weitere staatliche Mittel für die laufende Pflege dieser Flächen eingesetzt werden. Die Entscheidung könnte zudem noch weitreichende Folgen haben: So sei nicht sichergestellt, dass die EU-Kommission durch die Herausnahme der 100.000 Hektar BVVG-Naturschutzflächen an ihrer bereits erteilten Zustimmung zum Flächenerwerbsprogramm festhalte.

Der DBV fordert den Bundesrat auf, jetzt verantwortungsbewusst mit der Entscheidung des Bundestages umzugehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn, Tel.: (02 28) 81 98 239, Fax: (02 28) 81 98 231

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