Bundestag darf Informationsfreiheit nicht abschaffen
(Bonn(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, den von den Koalitionsspitzen beschlossenen Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Zustimmung zu verweigern. Die als Maßnahmen zum Bürokratieabbau bezeichneten Eingriffe in das Gesetz bedeuten in der Konsequenz aus Sicht des DJV die Abschaffung der Informationsfreiheit. So will die Regierungskoalition IFG-Anfragen nur noch natürlichen Personen ermöglichen. Damit wären Anfragen von Medienunternehmen künftig nicht mehr möglich. Außerdem sollen amtliche Dokumente nur noch mit geschwärzten Namen herausgegeben werden. So ließen sich Verantwortlichkeiten aus den Schriftstücken nicht mehr ableiten. Um die staatliche Resilienz zu steigern, sollen für Teile der Verwaltung pauschale Bereichsausnahmen möglich sein. Unter dem Vorwand der Spionageabwehr ließen sich so zahlreiche IFG-Anfragen abschmettern. „Es ist am Deutschen Bundestag, die Informationsfreiheit am Leben zu erhalten“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Das IFG ist für Medienschaffende nicht perfekt, aber es ist besser als nichts.“ Mit den geplanten Einschnitten wäre das Gesetz ein zahnloser Tiger.
Der DJV-Vorsitzende erinnert in dem Zusammenhang daran, dass nach Angaben des Portals Fragdenstaat bisher mehr als 300.000 IFG-Anfragen gestellt worden seien: „Das zeigt, es gibt ein reges Informationsinteresse. Das darf nicht auf dem Altar des vermeintlichen Bürokratieabbaus geopfert werden.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Geschäftsstelle Bonn, Bennauerstr. 60, 53115 Bonn, Telefon: 0228 20172-0
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