Bundestag nimmt Abstand von Bauverhinderungsrechten / Privilegierung für Landwirtschaft bleibt!
(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte, dass der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung am Freitag (30.04.2004) gegen die von der Bundesregierung geplante Verhinderung größerer Stallanlagen im Außenbereich stimmte. Damit fand eine dringende Forderung des DBV Gehör. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erteilten den Kommunen, die jahrelang keine nachhaltige Bauleitplanung betrieben haben und dann im Konfliktsfall nach dem Gesetzgeber rufen, eine Abfuhr - das bestehende Recht reiche zur Konfliktslösung vollkommen aus, hieß es zur Begründung. Der DBV erneuert sein Angebot an die Kommunen zur Zusammenarbeit im Sinne eines nachhaltigen Flächenmanagements.
Die Novellierung des Baugesetzbuches war wegen einer Anpassung an das EU-Recht notwendig geworden. Obwohl die umzusetzende EU-Vorschrift keinen Bezug zur Landwirtschaft aufweist, sah der Regierungsentwurf erhebliche Einschränkungen für das Bauen im Außenbereich durch die Möglichkeit der Festschreibung von Belastungs- und Eignungsgebieten vor. In Belastungsgebieten wäre das Bauen von Ställen für baurechtlich als gewerblich eingestufte landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr zulässig gewesen. Eignungsgebiete hätten zur Folge gehabt, dass solche Vorhaben außerhalb dieser Gebiete nicht mehr genehmigt worden wären.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn
Telefon: 0228/81980, Telefax: 0228/8198205
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