Bundestag und Bundesrat beschließen neue Minijobregelung
(Berlin) - Nach Beschlussfassung im Bundestag hat am 20. Dezember auch der Bundesrat dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Hartz-II-Gesetz zugestimmt. Vor allen Dingen von der in dem Gesetzespaket enthaltenen Reform der Minijobs werden die 250.000 Hoteliers und Gastronomen in Deutschland, die in besonderem Maße auf die Nebenbeschäftigten angewiesen sind, profitieren wie kein anderer Wirtschaftszweig. Das Gesetz, das am 1. April 2003 in Kraft tritt, sieht vor, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zukünftig für Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei bleiben. Bis zu einer Grenze von 400 Euro gilt die Neuregelung auch für Zuverdienste also unabhängig von sonstigen Einkünften. Für den Arbeitgeber wird eine Abgabenpauschale von 25 Prozent fällig.
Hierzu erklärt Ernst Fischer, der Präsident des DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband), der den Kompromiss in dieser Woche bereits als Weihnachtsgeschenk für das Gastgewerbe gelobt hatte: Mit der längst überfälligen Anhebung der Geringverdienergrenze ist eine wichtige langjährige Forderung des DEHOGA nahezu erfüllt worden. Der Konsens zwischen den Parteien zeigt, dass die Politik handlungsfähig ist, wenn alle Seiten an einem Strang ziehen. Der Durchbruch bei den Minijobs ist nach Jahren des Reformstaus ein erster großer Schritt zur Entrümpelung des verkrusteten Arbeitsmarktes. Gerade in Hotellerie und Gastronomie ist der Weg jetzt frei für tausende neue legale Arbeitsplätze bei den leistungsbereiten Zweitjobbern. Die Minijobregelung ist ein deutliches Zeichen für mehr Konsum und eine klare Absage an die Bürokratie in Deutschland. Jetzt sind weitere große Koalitionen zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes dringend notwendig, damit die Ampeln für mehr Beschäftigung und wirtschaftliches Wachstum in Deutschland endlich wieder auf Grün springen.
Als einzigen Wermutstropfen bezeichnet Fischer, dass sich mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz die Beschäftigung von Minijobbern, die keinem Hauptberuf nachgehen, z.B. Hausfrauen, um 3 % verteuere. Bisher wurden hier 22 % Steuern und Abgaben fällig. Dieser Satz wird künftig bei 25 % liegen. Allerdings, so Fischer, werde nun auch in diesem Bereich endlich Schluss gemacht mit dem unnötigen und zeitintensiven Verwaltungsaufwand, da der Arbeitgeber es demnächst nicht mehr mit einer Vielzahl von Krankenkassen der Beschäftigten, sondern lediglich mit einer staatlichen Stelle zu tun habe.
Befürchtungen der Gewerkschaften, das neue Gesetz fördere die Aufspaltung von Haupt- in mehrere Teilzeitarbeitsplätze tritt der DEHOGA-Präsident vehement entgegen: Wer so argumentiert, bewegt sich völlig an der Realität in Hotellerie und Gastronomie vorbei. Minijobber werden im Gastgewerbe benötigt, um Nachfragespitzen abzufangen, was mit dem ausschließlichen Einsatz von Vollzeitkräften kaum möglich ist. Bei Feiern, Veranstaltungen oder plötzlichem Biergartenwetter können die Nebenjobber die Vollzeitkräfte jetzt wieder optimal unterstützen, besten Service und die Leistungsfähigkeit des Betriebes garantieren. Es gehen also keine Arbeitsplätze verloren, sondern bestehende Jobs können endlich wieder sicherer werden.
Fischer erinnert ausdrücklich daran, dass gerade nach der rot-grünen Novellierung des 630-Mark-Gesetzes im Jahre 1999 eine noch nie da gewesene Kündigungswelle von 100.000 Nebenbeschäftigten über Hotellerie und Gastronomie in Deutschland gerollt sei. Statt 630 nur noch 360 Mark im Portemonnaie - die Arbeit lohnte sich aufgrund der erhöhten Belastungen nicht mehr. Eine staatlich provozierte Flucht in die Schwarzarbeit war die Folge. Da es bis zu einer Grenze von 400 Euro jetzt endlich wieder brutto für netto für die Arbeitnehmer heiße, geht Fischer davon aus, dass diese Entwicklung nun wieder umgekehrt werden könne. Es ist der Einsicht der Sozialdemokraten und der Hartnäckigkeit der Union zu verdanken, dass wir bei der Reform des Arbeitsmarktes einen ersten großen Schritt voran gekommen sind, so Ernst Fischer abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Berlin
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: 030/7262520
Telefax: 030/72625242
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

