Bundestag verabschiedet Anpassungsgesetz 1999
(Bonn/Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat am 7. Oktober 1999 das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999 verabschiedet. Es sieht eine lineare Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 2,9 Prozent ab 1. Juni 1999 und eine Einmalzahlung von 300 Mark vor.
Gegenüber dem Tarifabschluss 1999 wurde die Linearanpassung, die Empfängern der Besoldungsordnung B, C 4 und R 3 bis R 10 erst ab 1. Januar 2000 gewährt wird, um 0,2 Prozent-Punkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage vermindert. Auch die Einmalzahlung von 300 Mark wird den genannten Beziehern höherer Gehälter nicht gewährt.
Die jährliche Sonderzuwendung wird weiter auf dem Niveau von 1993 festgeschrieben, was real im Westen einen Wert von 89,2 Prozent und im Osten von 67,21 Prozent bedeutet.
Die Anwärterbezüge sollen ab 1. März 1999 erhöht werde.
Schließlich sieht das Gesetz erste Schritte zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder vom 24. November 1998 vor. So sind Nachzahlungsregelungen für Kläger und Widerspruchsführer für den Zeitraum bis 1998 und befristete Sonderregelungen für das Jahr 1999 und das Jahr 2000 durch Erhöhung des Familienzuschlags für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je 200 Mark monatlich vorgesehen.
Eine Entscheidung des Bundesrates zu dem Gesetz wird am 5. November 1999 erwartet.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund (DBB