Bundestag verabschiedet Biomasse-Verordnung / DBV: Bioenergie wird Strommarkt erobern
(Bonn) - Als wichtige Entscheidung für den gesellschaftspolitisch gewünschten Ausbau der erneuerbaren Energien hat der Deutsche Bauernverband (DBV) die Annahme der Biomasse-Verordnung durch den Deutschen Bundestag am 01.06 bezeichnet. Jetzt sei der Weg frei, den Investitionsstau in der Bioenergiebranche aufzulösen und für die einzelnen Anlagenbetreiber Investitionssicherheit zu gegeben. Der DBV erwartet eine rasche Ausweitung der Bioenergie auf dem Strommarkt mit Investitionen und Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.
Kernpunkt der Biomasse-Verordnung ist die Regelung über die Stoffe und technischen Verfahren zur Nutzung von Biomasse im Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Danach können zur Energiegewinnung Wirtschaftsdünger, Energie pflanzen, Restholz aus der Durchforstung verwandt werden. Für die Nutzung von Althölzern müssen die höchsten immissionsschutzrechtlichen Vorschriften der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung einhalten werden; für reine Verstromungsanlagen ab einer Leistungsklasse von 5 Megawatt sind zudem Mindestwirkungsgrade einzuhalten. Bei der Verwendung von Biomasse aus der Tierhaltung (z.B. Gülle) gibt es gegenüber der bisherigen Praxis keine Einschränkungen.
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