Bundestag verabschiedet Forderungssicherungsgesetz / Haus & Grund begrüßt Änderungen zugunsten privater Bauherren
(Berlin) - „Das Gesetz ist in dieser Fassung ein vernünftiger Kompromiss.“ Mit diesen Worten kommentierte Haus & Grund-Präsident Dr. Rolf Kornemann die gestrige (26. Juni 2008) Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes durch den Bundestag. Vor allem der Verzicht auf das noch vom Bundesrat vorgesehene Instrument der einstweiligen Zahlungsanordnung sei zu begrüßen. Somit müssten private Bauherren auch in Zukunft nicht damit rechnen, vor einer gerichtlichen Entscheidung über Baumängel die Vergütung zahlen zu müssen. Kornemann: „Würden alle Bauträger einwandfrei bauen, bräuchte niemand dieses Gesetz. Fakt ist aber leider, dass 98 Prozent der neu gebauten Ein- und Zweifamilienhäuser Mängel aufweisen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
Alexander Wiech, Leiter, Verbandskommunikation
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



