Pressemitteilung | Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD)

Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf zur Kfz-Steuer für Reisemobile / Emissionsorientierte Besteuerung macht Reisemobile regelmäßig günstiger als Pkw / fast zweijährige Unsicherheit beendet

(Frankfurt) - In seiner Sitzung vom 9. November 2006 verabschiedete der deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf zur Regelung der Kfz-Steuer für Reisemobile. Die Gesetzesvorlage, die noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss, ist ein Kompromiss aus gegensätzlichen Vorschlägen der Länder und des Bundes. Damit ist das Ende einer fast zweijährigen Debatte um die Kfz-Steuer für Reisemobile und der damit verbunden Verunsicherung der Verbraucher greifbar nahe. Die Gesetzesvorlage definiert eine neue steuerrechtliche Kategorie „Wohnmobil“, deren Steuersatz durchgehend den Emissionsausstoß berücksichtigt und regelmäßig unter dem Satz für Pkw bleibt.

„Der durchgängige Emissionsbezug des neuen Steuergesetzes fördert den Trend zu modernen umweltfreundlichen Fahrzeugen, wie sie heute schon von allen unseren Herstellern angeboten werden. Damit setzt das neue Gesetz ein positives Signal für den Umweltschutz,“ bewertet Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes, CIVD. Der Emissionsbezug der Reisemobilbesteuerung entspricht somit der Umweltphilosophie der Caravaningindustrie, die sich auch in anderen Fragen immer für eine umweltgerechte Lösung stark gemacht hat. „Zudem bleiben die neuen Steuersätze regelmäßig günstiger als Pkw und deutlich unter den Summen, die der Bundesrat in seinem Entwurf vom 21. Dezember 2005 vorgesehen hatte. Damit werden zentrale Forderungen des CIVD aus dem Januar 2006 erfüllt,“ so Sternberg weiter.

Aus einzelnen Bundesländern gab es innerhalb der fast zweijährigen Diskussion um die Neugestaltung der Kfz-Steuer für Reisemobile Vorschläge, die wesentlich über die jetzt beschlossenen Steuersätze hinaus gingen. Durch den durchgängigen Emissionsbezug und die Einführung einer eigenen steuerrechtlichen Kategorie „Wohnmobil“, konnte jedoch Schlimmeres verhindert werden. Die Rückwirkung des nun verabschiedeten Gesetzentwurfes zum 01. Januar 2006 könnte jedoch von den Verbrauchern nach wie vor als Härte empfunden werden.

Der neue Entwurf sieht vor, Reisemobile als eigene Fahrzeugklasse zu behandeln und erstmals auch klar zu definieren. Demnach werden „Wohnmobile“ als „Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung...“ beschrieben. Die Bodenfläche muss „den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche“ einnehmen und eine „Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle“ aufweisen.

Der Steuersatz bei Wohnmobilen soll sich in Zukunft nach den Schadstoffemissionen und dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht richten „je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einem Teil davon“. Demnach zahlen

a) Reisemobile, die der Schadstoffklasse S4 entsprechen von dem Gesamtgewicht
bis zu 2000 - 16 Euro je angefangenen 200 kg
ĂĽber 2000 - 10 Euro je angefangenen 200 kg
insgesamt jedoch nicht mehr als 800 Euro

b) Reisemobile, die den Schadstoffklassen S3, S2 oder S1 entsprechen von dem Gesamtgewicht
bis zu 2000 kg - Euro je angefangenen 200 kg
ĂĽber 2000 - 10 Euro je angefangenen 200 kg
insgesamt jedoch nicht mehr als 1000 Euro

c) Reisemobile, die die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfĂĽllen von dem Gesamtgewicht
bis zu 2000 kg - 40 Euro je angefangenen 200 kg
ĂĽber 2000 kg bis zu 5000 - 10 Euro je angefangenen 200 kg
ĂĽber 5000 kg bis zu 12000 - 15 Euro je angefangenen 200 kg
ĂĽber 12000 - 25 Euro je angefangenen 200 kg
diese Regelung c gilt ab dem 1. Januar 2010 auch fĂĽr die Schadstoffklasse S1

Daraus ergeben sich für ein durchschnittliches Reisemobil mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in der Schadstoffklasse S4 240 Euro jährliche Kfz-Steuer. Für ein ebenso schweres Reisemobil mit der Schadstoffklasse S3, S2 oder S1 fallen 320 Euro Kfz-Steuer an und für ebensolche Fahrzeuge ohne Schadstoffklasseneinstufung sind 480 Euro zu zahlen. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich noch im Jahr 2006 im Bundesrat verabschiedet werden. Das Gesetz soll rückwirkend zum 01. Januar 2006 in Kraft treten.

Quelle und Kontaktadresse:
Caravaning Industrie Verband e.V. (civd) Ralph Binder, Leitung, Ref. Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Königsberger Str. 27, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 70403920, Telefax: (069) 70403924

(bl)

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