Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Bundestags-Anhörung zur Gaspreisbremse: Entscheidend sind bei der Umsetzung einfache und praktikable Regeln

(Berlin) - Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Gaspreisbremse für die Soforthilfe im Dezember sagt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der als Experte in die Ausschussanhörung eingeladen war:

"Wir unterstützen mit Nachdruck die notwendigen Bemühungen um eine schnell wirksame finanzielle Entlastung der Kundinnen und Kunden angesichts stark gestiegener Energiekosten bei Gas, Wärme und Strom. Der Erfolg hängt nun entscheidend von der Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen ab. Wir werden nicht müde zu betonen, dass die Regeln so einfach wie möglich und zugleich auch praktisch machbar sein müssen.

Mit Blick auf die Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden heißt das zunächst: Das staatliche Entlastungsgeld muss bis zum 1. Dezember auf den Konten der Versorger eingegangen sein. Stadtwerke und Versorger können die Beträge, nach Schätzung des Bundes insgesamt rund 9 Milliarden Euro, nicht vorfinanzieren. Für Stadtwerke und Energieversorger ist das enge Zeitfenster extrem herausfordernd. Deshalb appellieren wir, im Gesetz jeden überflüssigen Aufwand zu vermeiden. Die Faustregel lautet nach wie vor: wer es schnell will, muss es einfach machen.

Das gilt auch für die nach wie vor offene Diskussion, wann die nächsten Entlastungstufen wirken sollen. Das komplexe Kontingent-Modell ist weder für Strom, noch für Gas und Wärme früher als im März umsetzbar. Wenn vorher weitere Entlastung gewünscht ist, müssen auch das einfachste Lösungen sein. Die gegebenenfalls anteilige Wiederholung der Dezember-Lösung wäre wohl machbar, wenn die Entscheidung jetzt schnell fällt und keine neue Berechnung erforderlich wird.

Für Strom sind die Senkung der Umsatzsteuer wie bei Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent und die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum ganz schnell möglich. Diese Vorschläge hatten wir bereits vor vielen Wochen gemacht, um schnelle einfache Entlastungen auf den Weg zu bringen. Wenn man will, geht es auch schnell und einfach!"

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle Dorothea Misch, Geschäftsführerin Public Affairs und Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(jg)

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