Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Bundestagsbeschluss schiebt Abmahnungsmissbrauch endlich gesetzlichen Riegel vor

(Berlin) - Zu dem am Donnerstagabend vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Es ist gut, dass der Bundestag nach fast einjähriger Debatte endlich gesetzliche Maßnahmen verabschiedet, die dem Missbrauch von Abmahnungen einen Riegel vorschieben. Zugleich müssen seriöse Verbände und Organisationen gestärkt werden. Es ist deshalb wichtig, dass auch künftig sämtlichen Handwerksorganisationen die gesetzliche Abmahnbefugnis zusteht und sie weiterhin ihren Beitrag zur Selbstkontrolle der Wirtschaft leisten können.

Unverständlich ist dagegen die Entscheidung zur Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen. Wir brauchen keine zusätzliche Überwachung des Datenschutzes durch Konkurrenten, Verbände und Rechtsanwälte. Die Kontrolle der Aufsichtsbehörden hat sich in der Praxis bewährt. Es bleibt zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof, dem die Frage der Zulässigkeit von Abmahnungen gegen Datenschutzverstößen gegenwärtig zur Entscheidung vorliegt, den deutschen Gesetzgeber korrigiert und für Rechtssicherheit sorgt."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(tr)

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